Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt; hier Pressemeldung des Landgerichts.

Ein PKW-Fahrer umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Seine Vollkaskoversicherung sollte den Fahrzeugschaden bezahlen, aber diese weigerte sich. Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen die Versicherung hatte der Fahrer in erster und zweiter Instanz Erfolg. Das Landgericht sah im Driften im Kreisverkehr kein Rennen, weil nur ein Fahrzeug beteiligt war.
Auch Vorsatz zur Schädigung konnte das Landgericht nicht erkennen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Der Versicherer hatte jedoch im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet.
Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann