Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt. Darauf weist die Pressestelle des Landgerichts hin. Die Pressemeldung als PDF-Datei finden Sie hier.

Was war passiert? Ein Corvette-Fahrer wollte seinem Beifahrer beeindrucken und zeigen, was in ihm als Fahrer steckt. Er umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. Die hinteren Antriebsräder drehten also durch und es gab „mächtig Gummi.“ Allerdings überschätzte der Fahrer sich und seine Fahrkünste.
In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Der passionierte „Rennfahrer“ nahm seine Vollkaskoversicherung in die Pflicht. Diese aber zeigte ihm die „rote Karte.“ Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen diese Einschätzung der Versicherung, die viele Hobby-Juristen nach Ihrem Bauchgefühl sicher teilen würden, hatte der Fahrer aber Erfolg. Und nicht nur das. Das für den Fahrer positive Urteil wurde auch noch in zweiter Instanz bestätigt.

Wie kam das zustande? Erstens sah das Landgericht kein Rennen in der Aktion des Fahrers. Für das Landgericht und auch die nächste Instanz setzt ein Rennen voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt war. Im vorliegenden Fall war außer dem Fahrzeug des Klägers aber kein weiteres Fahrzeug weit und breit.
Auch Vorsatz wollte das Landgericht hier nicht sehen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Hier hatte der Fahrer Glück. Das Landgericht führte aus, dass der Versicherer im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet hatte. Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann