Alle reden von Kinderförderung, Entlastung der Eltern usw. Wenn es aber ernst wird, kommt die Absage. Autor und Jurist, Ralf Beckmann, über die Krippen-Problematik.
Es ist zu verführerisch. Ein oder zwei Urlaubstage nehmen und schon die ganze Woche frei. Gerade in großen Betrieben gibt es dann ein Gerangel um die Brückentage. Aber wer hat Anspruch auf diese Tage? Gibt es überhaupt Anspruch?
Zunächst einmal gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort insbesondere § 7 BUrlG. Hier steht im Absatz 1, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Wunsch eines Arbeitnehmers nach Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt wohlwollend entgegenkommen muss. Eine Pflicht, bestimmte Tage damit zu gewähren, besteht also nicht. Weiterhin können noch geltende Tarifverträge Regelungen zum Urlaub enthalten oder der individuelle Arbeitsvertrag. Lesen Sie also unbedingt Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.
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Wir haben heute bereits gefragt: Kann das weg? Jetzt fragen wir: Wie bewahrt man einen kühlen Kopf, wenn die Angebote verlocken.
Versicherer wissen zu argumentieren und wirken überzeugend. TS-Autor und Jurist, Ralf Beckmann, hat einige Tipps im Umgang mit Versicherungsmaklern dabei:
Erstens, niemals beim ersten Besuch des Versicherungsmitarbeiters etwas abschließen! Nach einem Gespräch mit Ihrer Versicherung prüfen sie genau, für welche Versicherung sie Ihr Geld anlegen sollen. Was beinhaltet sie? Denken sie daran, für die Versicherung sind sie das Geschäft, das funktioniert, wenn sie wenige oder keine Schäden haben.
Zweites Beispiel: Sie sind im Ruhestand, 70 Jahre jung und bereits in der Zahnbehandlung für neue Dritte? Wie soll das gehen, dass Ihre Zahnversicherung alle, auch die laufenden Kosten vollständig übernimmt? Für sagen wir – 15 Euro im Monat – wenn die aktuelle Behandlung bereits 4.900 Euro kosten soll? Was zu schön ist, um wahr zu sein, ist nicht wahr. Bleiben sie immer kritisch!
Drittens sollten sie sich in immer über Ihre eigene Motivation für den möglichen Abschluss einer Versicherung klar werden. Was ist Ihnen wichtig? Beispielsweise die Familie für den Fall der Fälle absichern.
Viertens, was soll tatsächlich aus Ihrer Sicht versichert sein? Ihr Haus, Ihre Wohnung, sie persönlich? Schreiben Sie Ihre Ziele und Motive am besten auf. Dann behalten sie ihre Ziele auch in einem überzeugenden Beratungsgespräch im Auge.
Sie wollen Ihr Leben im Griff haben und versichern sich deshalb? Wann das klug ist – unser Autor und Jurist, Ralf Beckmann, hat eine klare Empfehlung.
Als langjähriger Rechtsanwalt und ehemaliger Mitarbeiter einer großen Versicherung weiß ich, dass die Argumente der Versicherer sehr überzeugend sind. So überzeugend, dass man sich Ihnen kaum entziehen kann. Aber ist das eine oder andere Produkt wirklich geeignet? Ich habe Ihnen deshalb mein ganz persönliches Ranking zusammengestellt. Es basiert auf meiner Erfahrung und juristischer Einordnung – sprich, das ist meine ganz persönliche Meinung.
Das Europaparlament hat im März darüber abgestimmt, dass Wohngebäude der EU mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen müssen und das bis 2033. Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer im Tegernseer Tal? Lesen Sie weiter …