In Deutschland wechselt eine hohe Anzahl von Tieren jährlich den Besitzer. Gemeint sind natürlich die Tiere, die allein dem Hobby oder Familie als zusätzliches Familienmitglied dienen. Diese Kaufverträge über Hund, Katze oder auch Pferd, ziehen leider nicht nur seriöse Züchter  an. Dann steht man vielleicht mit einem gerade liebgewonnenen Tier da und merkt, dass das Tier erheblich krank ist oder einen nicht behebbaren Mangel hat.

Viele Züchter ziehen sich dann auf den Standpunkt zurück, dass Sie eine Hobbyzucht betreiben, was immer das auch rechtlich bedeuten mag. Oder sie verweisen auf einen Gewährleistungsausschluss, der im Vertrag vereinbart ist; usw. usf. Der Fantasie an kuriosen Rechtsansichten sind da eigentlich keine Grenzen gesetzt.

Also, wenn Sie zu den glücklichen Besitzern eines gerade erworbenen Welpen oder eines Kitten gehören, die top in Form und kerngesund sind, herzlichen Glückwunsch! Aber, wenn das gerade erworbene Tier erheblich krank ist, ist auch rechtlich Eile geboten! Denn auch wenn dies oftmals zwecklos erscheint, müssen Sie eine Krankheit unverzüglich dem Züchter/Verkäufer melden und Ihre Rechte auf Minderung, Schadenersatz o.ä. sich zumindest vorbehalten. Rechtlich soll damit das Recht des Verkäufers auf Nachbesserung gewährleistet werden.

Aber, wenn der Züchter/Verkäufer unter Hinweis auf den Kaufvertrag alle Mängelansprüche ablehnt, dann gilt es den Vertrag richtig zu kennen und zu wissen, was wirklich rechtlich zählt.

Deshalb gilt:

  1. Verkäufer ist Unternehmer: Entgegen landläufiger Meinung, ist der Unternehmerbegriff des BGB nicht gleichzusetzen mit einer Gewerbeanmeldung oder der Pflicht eines Züchters ein Gewerbe anzumelden. Meiner Erfahrung nach sind viele private Hobbyzüchter zugleich auch Unternehmer. Für Sie als Käufer eines Hundes oder einer Katze ergeben sich daraus Vorteile. Ob der Vertrag den Verkäufer/Züchter auch als Unternehmer ausweist, ist unerheblich. Deshalb sollte man durch einen im Tierrecht erfahrenen Rechtsanwalt immer prüfen lassen, ob es sich beim Verkäufer/Züchter nicht vielleicht um einen Unternehmer handelt.
  2. Der Kaufvertrag ist zugleich ein Teil der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen): Viele Kaufverträge, auch diejenigen von privaten Züchtern, stellen zugleich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Auch daraus können Sie als Käufer eines kranken Tieres rechtlich profitieren.

Deshalb sollten Sie unverzüglich, nachdem Sie eine ernsthafte Erkrankung Ihres erst kürzlich erworbenen Tieres feststellen, unbedingt Ihren Kaufvertrag prüfen lassen.  Je früher ich als Rechtsanwalt involviert werde, desto besser kann ich Ihnen zumeist helfen.

Ich bin im Fall der Fälle kurzfristig für Sie und Ihr Tier da! Wenn Sie im Zweifel sind, kontaktieren Sie mich am besten per E-Mail. Eine erste Kontaktaufnahme und kurze Einschätzung sind kostenlos für Sie.

Es grüßt Sie recht herzlich

Armin Müller
Rechtsanwalt

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