Der Bundesgerichtshof wird abgekürzt auch oft BGH genannt. Er ist in Deutschland die oberste Instanz der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören Entscheidungen aus dem Zivil- und Strafrecht.

Unten befindet sich der Link zur Entscheidungsdatenbank ab dem Jahr 2000. Vorherige Entscheidungen werden nicht eingepflegt und müssen beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich angefordert werden. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Ab 2000 sind Entscheidungen elektronisch abrufbar.

In seinen Pressemitteilungen weist der Bundesgerichtshof auf interessante Entscheidungen hin.

Entscheidungen ab 2000

Pressemitteilungen des BGH

Beispielfoto mit Dank an Markus Spiske auf Unsplash.com
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