Kategorie: Journalismus (Seite 4 von 4)

Beiträge aus dem Bereich Journalismus von mir, Ralf Beckmann #FranjosRECHT #ImmerRECHThaben

Immer wieder Kindergarten – Verwaltungsgericht Hannover stellt klar, dass der Ausschluss eines Kindes aus dem Kindergarten rechtswidrig war

Was war passiert? Eine Kirchengemeinde hat zwei Geschwisterkinder durch förmlichen Beschluss aus dem Kindergartenbesuch ausgeschlossen. Hintergrund war nicht etwa das Verhalten der Kinder. Vielmehr sollte angeblich die Zerstörung des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden des Kindergartens der Grund gewesen sein. Warum? Weil sich die Eltern der betroffenen Kinder nicht mit der Kindergartenleitung einigen konnten. Dazu erläutert die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 06.09.2023: „Vorausgegangen waren in einem Zeitraum von rund zwei Wochen mehrfache Vorsprachen der Eltern in der KiTa mit dem Ansinnen, ihr älteres Kind solle in der Einrichtung wirksam und nachhaltig vor körperlichen Attacken eines dritten Kindes geschützt werden, das u.a. ihre Tochter in der jüngsten Vergangenheit mehrfach geschlagen bzw. körperlich angegangen und dabei auch verletzt habe. Bis zum Ausspruch des Ausschlusses hatte zwischen den Eltern und der KiTa-Leitung kein Einvernehmen über die Einschätzung der tatsächlichen Situation und das weitere Vorgehen erzielt werden können.“

Die Einzelheiten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts können Sie selbst in der oben verlinkten Pressemitteilung nachlesen.

Die gute Nachricht ist, letztendlich haben die Eltern obsiegt und das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Ausschlusses des älteren Kindes festgestellt. Aber wie immer gilt, man muss sich auch gegen Unrecht wehren. Von allein kommt die Gerechtigkeit nicht!

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihr

Ralf Beckmann

Der oben zu sehende Screenshot wurde am 14.09.2023 von der Seite des Verwaltungsgerichts Hannnover und dessen Pressemitteilung „Rechtswidriger Ausschluss aus kirchlichem Kindergarten in Steinhude“ erstellt.

Wenn Sie mehr über das Thema Kinder und Kindergarten erfahren möchten, lesen Sie gern auch folgende, von mir verfasste Artikel:

Kein Kita-Platz? Keine Sorge! Das Verwaltungsgericht in Münster gibt seinen Urteilen Nachdruck und zeigt, dass die Situation ernst ist

Baustelle, Eltern haften für Ihre Kinder! Stimmt das? Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 22.05.2023

Klagen für den Krippenplatz? – „Es ist nicht Sache der Eltern, einen Platz zu schaffen“

Ihr Kind möchte in die Kita – Der Kita-Platz wird Ihnen verweigert? Was kann man tun?

Wie lang muss man lernen, damit es Ihnen etwas „wert“ ist? – Ein Statement für Fairness bei der Honorarfindung!

Bitte Vorsicht! In diesem Artikel werde ich Ihnen so manche Denkweise von Rechtsanwälten zu Honorarfragen schonungslos eröffnen. Also, seien Sie stark und lesen Sie, wie es um anwaltliches Honorar heute wirklich bestellt ist und welches Verhalten von Mandanten kontraproduktiv ist. Alles ohne Garantie für Vollständig- und absolute Richtigkeit!

Um ständig für meine Leser auf dem Laufenden zu sein, abonniere ich u.a. Pressemitteilungen verschiedenster Gerichte. Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück vom 01.09.2023 (Pressemitteilung 35/23).
Natürlich gratuliere ich dem jungen Kollegen, Herrn Richter am Landgericht Storck recht herzlich zu seiner Ernennung.

Zum Glück müssen Richter nach Ihrer endgültigen Ernennung nie mehr um Geld oder Anerkennung aus der Bevölkerung, also denjenigen, denen Sie „dienen“ sollen, kämpfen. Das ist auch gut so, denn Sie sollen ja frei von Zwängen entscheiden können. Das ist so gewollt und richtig!

Aber, sind Rechtsanwälte auch so frei von jedem Zwang? Was hat die Ernennung eines Richters mit den Rechtsanwälten zu tun? Ich bin als Jurist schon so alt, dass ich noch werbefreie Zeiten von Rechtsanwälten erlebt habe. Werbeverbot hieß das Zauberwort! Obwohl ich immer ein Verfechter der sozialen Marktwirtschaft war und bin, bin ich mir nicht mehr wirklich sicher, ob sich ein Erlauben von Werbung auf der einen Seite und ein Reglementieren der Honorare auf der anderen Seite miteinander vertragen. Ich glaube inzwischen an ein ungutes Zusammenspiel dieser beiden Faktoren.

Was ist ein angemessenes Honorar?
Lesen Sie bitte weiter unten im Artikel, wie lang die Ausbildung eines Rechtsanwalts oder eines Richters dauert. Sind dann 50,- Euro pro Stunde, von denen noch Kanzleiräume, eine Sekretärin, Steuern, Papier, Strom etc. bezahlt werden müssen, in Ordnung? Ihr Rechtsanwalt rechnet vielleicht nach den gesetzlichen Gebühren ab, Gegenstandswert 400 Euro. Ich beziehe mich hier auf das unten beispielhaft erwähnte Darlehen unter Freunden. Sind dann 90,96 Euro inkl. Umsatzsteuer für die außergerichtliche Tätigkeit und 131,67 Euro inkl. Umsatzsteuer für die Klage angemessen, wenn Sie vor der ersten Besprechung ein zweiseitiges Begleitschreiben schicken und die erste Besprechung eine Stunde dauert? Danach natürlich mindestens ein Schreiben an die undankbare Ex-Freundin seitens Ihres Anwalts und eine weitere Besprechung nach deren Antwort mit Ihnen. Dann Schriftsätze, Klage einreichen und der Gerichtstermin. Dies alles nimmt weitere 4 Stunden in Anspruch. Netto, d.h. ohne Umsatzsteuer, ergeben die oben erwähnten Teilhonorare ca. 187,- Euro für sagen wir 5 bis 6 Stunden Arbeit. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn der „Top-Experte“ für Darlehensrecht sagt, dass er keine Kapazitäten mehr hat, um Ihren Fall zu bearbeiten. Denn meiner Meinung nach hat ein derartiges Honorar nicht einmal mehr ansatzweise mit einem „fairen“ Honorar zu tun. Und das geht ja nicht nur zulasten der Rechtsanwälte. Nein, auch Sie als potenzielle Mandaten haben das Nachsehen, wenn Sie trotz intensiver Suche keinen Rechtsanwalt für Ihren Fall finden.

Hinzu kommen von Zeit zu Zeit Mandanten, die sich und Ihren Fall einfach maßlos wichtig nehmen. Das hängt vielleicht auch stark mit dem aufgehobenen Werbeverbot zusammen. Viele Menschen meinen, sie hätten „ein Recht“ auf kostenlose erste Beratung, ein Recht auf möglichst niedrige Honorare, ein Recht auf Hilfe schlechthin und auf der anderen Seite natürlich darauf, dass Ihnen der „Topjurist“ oder die „Topjuristin“ möglichst uneingeschränkt und ohne jegliche Wartezeit zur Verfügung steht. Warum, denn schließlich hat man einen einzigartigen und vor allem enorm wichtigen Fall. Dieses Vorurteil wird noch von Anwälten mit Werbung befördert. Also Asche hier auch auf das Haupt der um Mandate kämpfenden Berufskollegen. In 90 Prozent aller Fälle sind die Mandate aber einfach zu lösende, juristische Alltagskost und keine enorm komplizierten Fälle. Schilder Sie also einfach, möglichst kurz und knapp Ihren Fall und bitten um Hilfe. So einfach kann das sein. Denn nicht jeder Anwalt stürzt sich bei jedem Fall nur auf Ihr Geld! Nein, so ist das auch nicht. Manchmal entwickelt man Sympathie für das Anliegen des Mandanten und ist gern bereit, für ein viel zu niedriges Honorar ausnahmsweise zu arbeiten. Die Betonung liegt aber auf ausnahmsweise und nicht ständig!

Durch die Pressemitteilung wurde es mir bewusst. Noch ist es so, dass Richter und Richterinnen von den Examensnoten her die „Top-Juristen“ in Deutschland sind. Schauen Sie sich einmal die in der Presseerklärung genannte Ausbildungszeit des Richters an. Im Oktober 2011 Studienbeginn und im November 2019 dann endlich der Eintritt in den Staatsdienst als Richter. Das sind satte 8 Jahre Ausbildung! Und das ist realistisch und war kaum mit Herumtrödeln beim Studium verbunden.
Hätte sich Herr Storck wie viele andere Juristen und Juristinnen dafür entschieden, die Anwaltslaufbahn einzuschlagen, wäre das ebenfalls im Jahr 2019 gewesen. Bis dahin ist die Ausbildung und das Studium nämlich völlig identisch, egal ob Rechtsanwalt oder Richter! Also, man ist schnell und hat dennoch gut 8 Jahre Ausbildung ohne nennenswertes Einkommen hinter sich!

Und dann kommen Mandanten und lassen sich 1 Stunde beraten und erwarten, dass das nicht mehr als 50 Euro kostet oder sogar als erstes, unverbindliches „Kennenlerngespräch“ kostenfrei war. Sie ahnen, wo der Zug hinfährt? Das ist weniger, als der Klempner nehmen würde, wenn er die Armatur an der Spüle repariert. Ich bin immer wieder völlig erstaunt, was Menschen als potenzielle Mandanten für Ansprüche einerseits haben (Stichwort: Ich will den Top-Juristen, den absoluten Fachmann auf seinem Rechtsgebiet) und andererseits erwartet man, dass dieser Top-Jurist am besten kostenlos für mich arbeitet. Gehen Sie auch mit einer derartigen Erwartung zum Schönheitschirurgen? Sicher nicht, oder? Nicht einmal im Taxi kommen Sie für 50 Euro quer durch Hamburg oder München. Und Ihr Top-Rechtsanwalt soll für diesen Betrag in Hochform arbeiten?

Sie als Mandanten können nichts dafür, wenn Vater Staat beim Bemessen der anwaltlichen Honorare immer noch von der inzwischen altertümlichen Vorstellung ausgeht, dass Mandant X einmal mit einem finanziell lukrativen Mandat, dann wieder mit einem etwas schlechteren Mandat Y zum gleichen Rechtsanwalt kommt. Nein, das macht er nicht mehr. Denn Sie gehen heute natürlich für die Sache X zum Anwalt A und für die Sache Y zum Anwalt B, weil A und B sich für völlig verschiedene Rechtsgebiete als Experten positionieren. Das ist auch auf den ersten Blick okay. Aber, es führt auch dazu, dass man mit bestimmten Rechtsgebieten Geld verdient und mit anderen deutlich schlechter. Hinzu kommt, dass Sie als Mandant überhaupt nicht einschätzen können, ob Sie für Ihre Sache X wirklich „den Experten“ benötigen und nicht eine gute Rechtsanwältin, die als Allrounderin unterwegs ist, völlig ausreichend ist. Es ist nämlich auch eine Unsitte und Selbstüberschätzung von Mandaten, Ihren Fall für den „Ausnahmefall“ zu halten, der einfach den „Super-Experten“ benötigt. Dass dieser Fall in den meisten Fällen banaler Durchschnitt ist, kommt gedanklich nicht infrage.

Deshalb liebe Mandanten und Leser! Wenn Sie in Ihrer Scheidungssache mit Ihrer Rechtsanwältin hochzufrieden waren und nun eine Freundin das Darlehen nicht zurückzahlt, rufen Sie doch die Ihnen bekannte Rechtsanwältin an. Zeigen Sie einfach einmal etwas Treue. Wenn diese Rechtsanwältin Ihnen sagt, dass Sie auch diesen Fall übernehmen kann, glauben Sie Ihr doch einfach, dass Sie auch das beherrscht. Denn Ihr Darlehensfall ist keine große juristische Hürde! Vielmehr ist hier oftmals nur Engagement des beauftragten Rechtsanwalts gefragt und nicht ein „Doktortitel“ in Darlehensrecht. Wenn Sie die Armatur an der Spüle reparieren lassen wollen, suchen Sie doch auch nicht nach einem Betrieb mit Zertifizierung für den Einbau von Wärmepumpen, oder? Wenn Sie sich in den Finger geschnitten haben, verlangen Sie auch nicht den führenden Herzchirurgen Europas, oder? Und wenn doch, dann bezahlen Sie ihn auch bitte so fürstlich, wie es sich gehört! Oder rechnen dann zumindest nicht damit, dass er Ihre Entstellung (ja, ich meine den Schnitt im Finger!) pro bono chirurgisch rückgängig macht.

Und vor allem seien Sie fair. Unser Gebührenrecht in Deutschland, an das sich alle Rechtsanwälte halten müssen, sieht für geringe Gegenstands- oder Streitwerte leider oftmals sehr niedrige Gebühren vor. Ja, aus Sicht eines selbständigen Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin ist ein Honorar von 300 oder 400 Euro sehr niedrig, wenn damit ein Zeitaufwand von zwei, vier oder noch mehr Stunden verbunden ist. Feilschen Sie nicht auch noch nach dem gewonnenen Prozess um die Rechnung, nur weil der Gegner die Kosten noch nicht erstattet hat. Es war ja schließlich Ihre Entscheidung, der ehemaligen Freundin ein Darlehen zu gewähren und nicht Ihr Rechtsanwalt hat Sie dazu animiert, oder?

Ich hoffe, Sie nehmen mir meine Offenheit nicht übel, sondern stellen sich im Fall der Fälle vielmehr die Frage, wie man ein gerechtes, faires Honorar mit seinem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verhandelt. Dazu sind nämlich meiner Erfahrung nach viele nette, kompetente und engagierte Kollegen und Kolleginnen bereit.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ihr


Ralf Beckmann

Das Beispielfoto wurde von Christian Dubovan auf Unsplash zur Verfügung gestellt. Mein Dank dafür!

Lawblog.de stellt den „Anklägern“ von Lindemann ein Armutszeugnis zum Verständnis vom Rechtsstaat aus

Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen vom Lawblog.de nur einfach herzlich zustimmen. Was manche Journalisten für ein Verständnis von unserer Justiz haben, spottet jeder Beschreibung.

Deshalb, warum Gutes wiederholen und umschreiben, wenn es bereits sehr gut ist?

Hier also der Link zum Artikel auf Lawblog.de. Ich empfehle ausdrücklich den Artikel vollständig zu lesen, wenn Sie zu denjenigen gehören wollen, die nicht einfach blindlings dem Getöse der Presse folgen wollen, sondern insbesondere in Strafverfahren den Grundsatz „in dubio pro reo“ favorisieren.

Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ von Lawblog.de.

Und nun zum Schluss doch kurz meine Meinung: Und wenn jemand wegen Zweifeln an seiner Schuld tatsächlich freigesprochen wurde, gehört es sich seitens der Presse nicht, immer wieder nachzutreten und den Eindruck zu erwecken, da könnte ja doch ein Straftäter ungestraft herumlaufen! Genauso kann man nämlich mutmaßen, dass im Falle der Verurteilung ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt. Mal darüber nachgedacht? Einfach akzeptieren, dass „der Drops gelutscht ist“ und nicht weiter nachsetzen. Da ist dann nämlich niemand mehr an der Wahrheit, der Information der Öffentlichkeit oder sonstigen moralisch hochtrabenden Zielen interessiert, sondern nur noch an Klicks und dem Geldverdienen!

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihr

Ralf Beckmann

Der oben zu sehende Screenshot wurde am 31.08.2023 von der Seite Lawblog.de und deren Artikel „Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ erstellt.

Brückentag – wer kriegt ihn? Artikel in der Tegernseer Stimme vom 15. Mai 2023

Es ist zu verführerisch. Ein oder zwei Urlaubstage nehmen und schon die ganze Woche frei. Gerade in großen Betrieben gibt es dann ein Gerangel um die Brückentage. Aber wer hat Anspruch auf diese Tage? Gibt es überhaupt Anspruch?

Zunächst einmal gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort insbesondere § 7 BUrlG. Hier steht im Absatz 1, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Wunsch eines Arbeitnehmers nach Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt wohlwollend entgegenkommen muss. Eine Pflicht, bestimmte Tage damit zu gewähren, besteht also nicht. Weiterhin können noch geltende Tarifverträge Regelungen zum Urlaub enthalten oder der individuelle Arbeitsvertrag. Lesen Sie also unbedingt Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der Tegernseer Stimme:

Brückentag – wer kriegt ihn?

Wenn der Versicherungsmakler klingelt – Artikel Tegernseer Stimme 9. Mai 2023

Wir haben heute bereits gefragt: Kann das weg? Jetzt fragen wir: Wie bewahrt man einen kühlen Kopf, wenn die Angebote verlocken.


Versicherer wissen zu argumentieren und wirken überzeugend. TS-Autor und Jurist, Ralf Beckmann, hat einige Tipps im Umgang mit Versicherungsmaklern dabei:

Erstens, niemals beim ersten Besuch des Versicherungsmitarbeiters etwas abschließen! Nach einem Gespräch mit Ihrer Versicherung prüfen sie genau, für welche Versicherung sie Ihr Geld anlegen sollen. Was beinhaltet sie? Denken sie daran, für die Versicherung sind sie das Geschäft, das funktioniert, wenn sie wenige oder keine Schäden haben.

Zweites Beispiel: Sie sind im Ruhestand, 70 Jahre jung und bereits in der Zahnbehandlung für neue Dritte? Wie soll das gehen, dass Ihre Zahnversicherung alle, auch die laufenden Kosten vollständig übernimmt? Für sagen wir ­­– 15 Euro im Monat – wenn die aktuelle Behandlung bereits 4.900 Euro kosten soll? Was zu schön ist, um wahr zu sein, ist nicht wahr. Bleiben sie immer kritisch!

Drittens sollten sie sich in immer über Ihre eigene Motivation für den möglichen Abschluss einer Versicherung klar werden. Was ist Ihnen wichtig? Beispielsweise die Familie für den Fall der Fälle absichern.

Viertens, was soll tatsächlich aus Ihrer Sicht versichert sein? Ihr Haus, Ihre Wohnung, sie persönlich? Schreiben Sie Ihre Ziele und Motive am besten auf. Dann behalten sie ihre Ziele auch in einem überzeugenden Beratungsgespräch im Auge.

Den Artikel finden Sie auch direkt bei Tegernseer Stimme:
Wenn der Versicherungsmakler klingelt

Kann das weg? – Tegernseer Stimme 09.05.2023

Sie wollen Ihr Leben im Griff haben und versichern sich deshalb? Wann das klug ist – unser Autor und Jurist, Ralf Beckmann, hat eine klare Empfehlung.

Als langjähriger Rechtsanwalt und ehemaliger Mitarbeiter einer großen Versicherung weiß ich, dass die Argumente der Versicherer sehr überzeugend sind. So überzeugend, dass man sich Ihnen kaum entziehen kann. Aber ist das eine oder andere Produkt wirklich geeignet? Ich habe Ihnen deshalb mein ganz persönliches Ranking zusammengestellt. Es basiert auf meiner Erfahrung und juristischer Einordnung – sprich, das ist meine ganz persönliche Meinung.

Lesen Sie weiter ….

Kann das weg? Beitrag von Ralf Beckmann – Tegernseer Stimme 09.05.2023

#FranjosRECHT #ImmerRECHThaben

Zwei Hunde gleichzeitig halten? Geht das? – Grenzen der Hundehaltung

Heute einmal ausnahmsweise ein Artikel, wohl eher Kommentar, in eigener Sache. Ich habe heute im Merkur einen Artikel über eine Landwirtin gelesen, die eine große Anzahl von Katzen und Hunden auf ihrem Hof verwahrlosen ließ.
Also, wie viele Hunde kann man artgerecht und gut halten?

Ja, natürlich kann man zwei Hunde, auch relativ große Hunde, gleichzeitig halten. ABER! Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Arbeit und viel Arbeit sind nötig, um die Hunde artgerecht zu halten. Dazu ist meiner Ansicht nach auch ein Umfeld, wo die lieben Tiere zwischendurch schnell ihre Erleichterung finden und untereinander herumtoben können, wenn man mal nicht so viel Zeit hat, notwendig. Das Stichwort heißt also, ein großer Garten ist für die Haltung mehrerer Hunde unerlässlich.

Man sollte meiner Meinung nach auch den finanziellen Aspekt nicht vergessen. Gerade in meinem beruflichen Umfeld als Rechtsanwalt, der viele Tierhalter vertreten hat, kam es immer wieder vor, dass sich Mandanten einfach zu viel zugemutet haben. Zwei- oder dreimal Versicherung, mehrfache Futterkosten und auch Tierärzte arbeiten nicht kostenlos. Das kann Normalverdiener, mit wenig freiem Einkommen, schon sehr belasten, wenn plötzlich zwei Hunde für die Impfung vorgesehen sind und dann auch noch eine Krankheit bei einem Hund behandelt werden muss. Damit es für die Hunde wirklich optimal ist, sollte man all das berücksichtigen und im Zweifel lieber einen Hund weniger, als einen zu viel anschaffen. Nur eine große „Affenliebe“ allein reicht eben nicht aus.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich 😉

Ihr Ralf Beckmann

P.S. Im Video können sie meine zwei Racker sehen, die uns beim Aufwachsen unserer Kinder immer treu begleitet haben.

P.S. Sie suchen einen qualifizierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem und Ihrem Tier schnell und kompetent hilft? Hier klicken!

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