In einer Pressemitteilung (Pressemitteilung vom 04.09.2023) des Amtsgerichts Starnberg wird auf einen besonderen Service hingewiesen. In den Räumen des Amtsgerichts wird nunmehr auch Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen angeboten.
Das Amtsgericht weist jedoch darauf hin, dass die Rechtsberatung nicht durch das Gericht selbst erfolgt. Die unabhängige Rechtsberatung ist nämlich ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Rechtsberatung erfolgt deshalb von Kolleginnen und Kollegen des Münchner Anwaltsvereins.
Voraussetzung für eine Beratung ist, dass bei der Beratung durch geeignete Unterlagen ein geringes Einkommen und der Wohnsitz im Landkreis nachgewiesen wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Beratung nicht möglich ist, sofern bereits eine Kollegin oder ein Kollege mit der Sache beauftragt ist oder eine Rechtsschutzversicherung unterhalten wird. Die Kosten für die Beratung betragen 6,- Euro.
Die Beratung ist ohne Anmeldung immer am Dienstagvormittag zwischen 09 Uhr und 11Uhr in den Räumen des Amtsgerichts möglich.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf und den Voraussetzungen können Sie der Pressemitteilung auf der Homepage des Amtsgerichts, auf die ich hier nochmals verlinke, entnehmen.
Für betroffene Rechtssuchende ist dies sicher ein einfache und schnelle Möglichkeit, eine erste Einschätzung zu ihrem Problem zu erhalten. Sie sollten bedenken, dass diese Beratung zu jedem Problem nur einmalig erfolgt. Sie sollten sich daher gut auf den Termin vorbereiten und alle zum Fall gehörenden Unterlagen mitbringen.
Bleiben Sie mir gewogen!
Ralf Beckmann
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