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Am Amtsgericht Starnberg wird Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen geboten

In einer Pressemitteilung (Pressemitteilung vom 04.09.2023) des Amtsgerichts Starnberg wird auf einen besonderen Service hingewiesen. In den Räumen des Amtsgerichts wird nunmehr auch Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen angeboten.

Das Amtsgericht weist jedoch darauf hin, dass die Rechtsberatung nicht durch das Gericht selbst erfolgt. Die unabhängige Rechtsberatung ist nämlich ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Rechtsberatung erfolgt deshalb von Kolleginnen und Kollegen des Münchner Anwaltsvereins.

Voraussetzung für eine Beratung ist, dass bei der Beratung durch geeignete Unterlagen ein geringes Einkommen und der Wohnsitz im Landkreis nachgewiesen wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Beratung nicht möglich ist, sofern bereits eine Kollegin oder ein Kollege mit der Sache beauftragt ist oder eine Rechtsschutzversicherung unterhalten wird. Die Kosten für die Beratung betragen 6,- Euro.

Die Beratung ist ohne Anmeldung immer am Dienstagvormittag zwischen 09 Uhr und 11Uhr in den Räumen des Amtsgerichts möglich.

Weitere Einzelheiten zum Ablauf und den Voraussetzungen können Sie der Pressemitteilung auf der Homepage des Amtsgerichts, auf die ich hier nochmals verlinke, entnehmen.

Für betroffene Rechtssuchende ist dies sicher ein einfache und schnelle Möglichkeit, eine erste Einschätzung zu ihrem Problem zu erhalten. Sie sollten bedenken, dass diese Beratung zu jedem Problem nur einmalig erfolgt. Sie sollten sich daher gut auf den Termin vorbereiten und alle zum Fall gehörenden Unterlagen mitbringen.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann

Amtsgericht Starnberg teilt Anklageerhebung gegen einen ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler mit

Das Amtsgericht Starnberg teilte in seiner Pressemitteilung vom 15.06.23 mit, dass gegen einen ehemaligen Fußball-Nationalspieler Anklage zum Strafrichter erhoben worden sei. Nunmehr ist die Anklage vom Amtsgericht laut Pressemitteilung 13 vom 24.10.2023 zugelassen worden. Am 8. Dezember beginnt die Hauptverhandlung.
Die Anklage wurde laut Mitteilung des Amtsgerichts dem Angeklagten Ende Mai zugestellt.

Eigene Recherchen haben ergeben, dass es sich bei dem genannten ehemaligen Fußballspieler und ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann handeln soll1).

Nach Mitteilung von BR24 soll Lehmann eine Motorsägen-Attacke auf die Garage seines Nachbarn begangen haben. Wegen der mutmaßlichen Attacke mit der Motorsäge wird Lehmann Sachbeschädigung vorgeworfen. Ferner sollen die Delikte Beleidigung und Betrug in zwei Fällen mit angeklagt worden sein, wobei diese mutmaßlichen Taten nicht mit dem Motorsägen-Vorfall in Zusammenhang stehen sollen.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ihr Ralf Beckmann

Fußnote/n
1) lt. Mitteilung von BR 24 vom 15.06.2023

Pressemitteilung Amtsgericht Starnberg vom 05.12.2023 hier.
Mitteilung über das Urteil des Amtsgerichts Starnberg gegen Jens Lehmann, hier. Entschuldigen Sie bitte, der Bericht in der Mediathek wurde offensichtlich gelöscht. Der ehemalige Link wird durch diese Mitteilung von BR24 ersetzt.

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