Was war passiert? Eine Kirchengemeinde hat zwei Geschwisterkinder durch förmlichen Beschluss aus dem Kindergartenbesuch ausgeschlossen. Hintergrund war nicht etwa das Verhalten der Kinder. Vielmehr sollte angeblich die Zerstörung des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden des Kindergartens der Grund gewesen sein. Warum? Weil sich die Eltern der betroffenen Kinder nicht mit der Kindergartenleitung einigen konnten. Dazu erläutert die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 06.09.2023: „Vorausgegangen waren in einem Zeitraum von rund zwei Wochen mehrfache Vorsprachen der Eltern in der KiTa mit dem Ansinnen, ihr älteres Kind solle in der Einrichtung wirksam und nachhaltig vor körperlichen Attacken eines dritten Kindes geschützt werden, das u.a. ihre Tochter in der jüngsten Vergangenheit mehrfach geschlagen bzw. körperlich angegangen und dabei auch verletzt habe. Bis zum Ausspruch des Ausschlusses hatte zwischen den Eltern und der KiTa-Leitung kein Einvernehmen über die Einschätzung der tatsächlichen Situation und das weitere Vorgehen erzielt werden können.“

Die Einzelheiten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts können Sie selbst in der oben verlinkten Pressemitteilung nachlesen.

Die gute Nachricht ist, letztendlich haben die Eltern obsiegt und das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Ausschlusses des älteren Kindes festgestellt. Aber wie immer gilt, man muss sich auch gegen Unrecht wehren. Von allein kommt die Gerechtigkeit nicht!

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihr

Ralf Beckmann

Der oben zu sehende Screenshot wurde am 14.09.2023 von der Seite des Verwaltungsgerichts Hannnover und dessen Pressemitteilung „Rechtswidriger Ausschluss aus kirchlichem Kindergarten in Steinhude“ erstellt.

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