Schlagwort: Kita-Platz

Kein Kita-Platz? Keine Sorge! Das Verwaltungsgericht in Münster gibt seinen Urteilen Nachdruck und zeigt, dass die Situation ernst ist

Vorbemerkung
Es ist bereits bekannt, dass eine Klage gegen eine Stadt oder Gemeinde aufgrund fehlender Kita-Plätze erfolgreich sein kann. Nun zeigt das Verwaltungsgericht in Münster auch Entschlossenheit gegenüber der scheinbar hilflosen Stadt.

Urteil bzw. Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster
Bereits am 17. Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht der Stadt Münster in einem Beschluss aufgetragen, der Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einer Betreuungszeit von mindestens 35 Wochenstunden in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, die innerhalb von 30 Minuten von der Wohnung der Antragstellerin erreichbar ist.

Was passiert jedoch, wenn die Stadt nur unzureichend auf diese gerichtliche Anordnung reagiert? Im vorliegenden Fall stellt die Stadt keinen Platz zur Verfügung und spricht lediglich von „fehlenden Plätzen“. Wie bereits betont wurde, ist die Antwort „Wir haben einfach keinen Platz“ nicht akzeptabel.

Das Verwaltungsgericht hat dies erkannt und die Hilflosigkeit der Stadt Münster mit einem Zwangsgeldbeschluss geahndet. Die Stadt muss demnach ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro zahlen, wie in der Pressemitteilung vom 17. November 2023 des Verwaltungsgerichts Münster bekannt gegeben wurde.

Ob die Stadt nun einsichtig ist, bleibt abzuwarten. In jedem Fall wird das Nichtzurverfügungstellen eines Kita-Platzes langsam teuer.

Bleiben Sie informiert und verfolgen Sie mit mir die weitere Entwicklung.

Ralf Beckmann

Das obige Beispiel-Foto zeigt einen Screenshot der Pressemitteilung des VG Münster vom 21.11.2023

Wenn Sie mehr über das Thema Kinder und Kindergarten erfahren möchten, lesen Sie gern auch folgende, von mir verfasste Artikel:

Immer wieder Kindergarten – Verwaltungsgericht Hannover stellt klar, dass der Ausschluss eines Kindes aus dem Kindergarten rechtswidrig war

Baustelle, Eltern haften für Ihre Kinder! Stimmt das? Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 22.05.2023

Klagen für den Krippenplatz? – „Es ist nicht Sache der Eltern, einen Platz zu schaffen“

Ihr Kind möchte in die Kita – Der Kita-Platz wird Ihnen verweigert? Was kann man tun?

Ihr Kind möchte in die Kita – Der Kita-Platz wird Ihnen verweigert? Was kann man tun?

Vorbemerkungen
Viele Eltern kennen das. Alle reden von Kinderförderung, Entlastung der Eltern usw. Wenn es aber ernst wird, kommt oft eine Ausrede: „Wir haben einfach keinen Platz für Sie und Ihr Kind!“ Kann dieser Einwand als Argument durchgehen? Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise.

Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
Erneut aufmerksam wurde ich wieder auf die Problematik, durch eine nette Nachbarin, die meiner Frau davon erzählte, dass man für den Jüngsten keinen Kita-Platz bekommen habe. Zudem wurde ich dann auf ein Urteil, besser einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster aufmerksam.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster – Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren entschieden:

„Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten Kita- oder Tagespflegeplatz nachweisen (09.06.2023)“

Das Hauptargument war, dass die Stadt sich gerade nicht auf Unmöglichkeit berufen kann. Also, wir haben einfach keinen Platz, zählt nicht! Es ist nämlich nicht Sache der Eltern einen Platz zu schaffen. Vielmehr hat der Gesetzgeber dem Kind einen vorbehaltlosen Anspruch auf einen Kita-Platz zugebilligt. Dieser Anspruch würde ins Leere laufen, wenn das Argument „wir haben keinen Platz“ zählen würde.

Nebenher hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Platz sich in 30 Minuten Entfernung zum Wohnort der klagenden Eltern befinden müsse.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass es sich um ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt. Dennoch hat das Gericht der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,  „einem unter dreijährigen Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Umfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar ist.“

Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.


Und was tue ich, wenn mir der Kita-Platz für mein Kind verweigert wird?
Ich kann in Kenntnis des Urteils den Eltern ohne Kita-Platz nur dringend raten, auch Rechtsmittel gegen Ihre Stadt oder Gemeinde in Erwägung zu ziehen, sofern man ihren Kindern den Kita-Platz verweigert. Die Lage ist auch nach diesem Urteil, bzw. Beschluss keineswegs hoffnungslos. Holen Sie sich auf jeden Fall fachkundigen Rat bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Denn alternativ stehen gegebenenfalls auch die Möglichkeiten einer selbst gesuchten Tagesmutter oder Schadenersatzansprüche gegen die Stadt/Gemeinde im Raum.

Man kann oder muss deshalb sogar sagen, liebe Eltern, Sie haben Rechte!

Einen sehr informativen Artikel zum Thema „Rechtsanspruch auf Kita-Platz“ habe ich auf „Kita.de“ gefunden. Ich verlinke den Artikel ganz unten.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich 😉

Ihr Ralf Beckmann

Das Beispiel-Foto wurde mit Dank von Erika Fletcher auf Unsplash zur Verfügung gestellt.

Artikel auf Kita.de zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

© 2024 Immer-RECHT-Haben

Theme von Anders NorénHoch ↑

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner