Ein Artikel von Gastautor Rechtsanwalt Armin Müller
Es gibt viele Arten von Versicherungen. Welche benötige ich und gehört eine Haftpflichtversicherung dazu? Muss ich eine spezielle Versicherung haben, wenn ich ein Tier, bspw. eine Katze, Hund oder Pferd halte? Was ist mit meinem Meerschweinchen? Auch das kann Schäden verursachen. Fragen über Fragen, bei deren Beantwortung ich Ihnen heute behilflich sein möchte.
Zunächst einmal zur Unterscheidung. Die private Haftpflichtversicherung deckt alle möglichen Schäden ab, die Sie persönlich oder eines Ihrer Familienmitglieder verursachen können. Dies sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Nach dem Motto „kleine Ursache, große Wirkung“ empfehle ich aus anwaltlicher Sicht dringend das Vorhalten oder den Abschluss einer privaten Haftpflicht-versicherung. Warum? Fahren Sie mit Ihrem PKW, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine (Kfz-)Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Das macht Sinn, denn durch einen kleinen, von Ihnen verursachten Unfall, können erhebliche Werte zerstört werden. Wer hat schon das notwendige Geld auf dem Sparbuch, damit man dem Unfallgegner lebenslang eine Rente zahlt oder auch nur 50.000 Euro Schaden am PKW des Unfallgegners? Es stehen also hohe, finanzielle Risiken auf dem Spiel. Das ändert sich leider nicht, wenn Sie aus dem PKW aussteigen und als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterwegs sind. Ohne eine private Haftpflichtversicherung liegen diese finanziellen Risiken allein bei Ihnen. Da eine derartige Versicherung schon für unter 100 Euro jährlich zu bekommen ist, macht diese Versicherung eindeutig Sinn.
Was bekommen Sie im Gegenzug für Ihr Geld? Die Versicherung versucht, sofern dies Sinn macht, die Ansprüche außergerichtlich abzuwehren oder, wenn Sie berechtigt sind, nur in der Höhe anzuerkennen, wie sie berechtigt sind. Denn auch wenn man grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung von Ihnen hat, sind nicht alle geltend gemachten Teilforderungen berechtigt oder in voller Höhe berechtigt.
Sollte der Anspruchsteller, so nennt Ihre Versicherung Ihren „Gegner“, nicht mit deren Einschätzung einverstanden sein, steht es ihm frei, seine Ansprüche durch eine Klage gegen Sie geltend zu machen. Anders als bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben Sie allerdings nach außen hin der Anspruchsgegner, d.h. Sie erhalten eine Klage direkt zugestellt und nicht etwa Ihre Haftpflichtversicherung! Aber, keine Angst. Sie leiten die Klage an Ihre Haftpflichtversicherung weiter und diese wird Ihnen dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Seite stellen und auch die Kosten dafür übernehmen. Deshalb sind auch in allen privaten Rechtsschutzversicherung Klauseln enthalten, dass diese nicht die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernimmt, sofern es um die Abwehr von Ansprüchen geht. Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die Sie auch aus diesem Grund haben sollten.
Für den Fall, dass Sie die Klage verlieren sollten, wird Ihre Versicherung dann auch alle Kosten der Gegenseite tragen und auch den Betrag, zu dem Sie das Gericht verurteilt, für Sie übernehmen.
Selbiges gilt im Grunde genommen von den Abläufen her auch für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Aber wann brauche ich die? Benötige ich eine derartige Versicherung, wenn ich eine Katze, einen Wellensittich oder ein Meerschweinchen anschaffe? Die Antwort ist in diesem Fall nein! Sog. zahme Haustiere wie Katze, Meerschweinchen oder Wellensittich benötigen keine gesonderte Versicherung, da diese in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
Tipp: Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung schriftlich (am einfachsten per E-Mail) nach.
Wenn Sie bspw. noch keine private Haftpflichtversicherung unterhalten, aber bspw. die Anschaffung einer Katze planen, immerhin sind Katzen unsere beliebtesten Haustiere noch vor den Hunden, dann sollten Sie spätestens jetzt auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Denn auch die Katze als Freigänger kann durchaus erhebliche Schäden anrichten. Und selbst der sog. Stubentiger kann Schäden anrichten. Oder haben Sie nie Besuch, der von Ihrer Katze empfindlich gekratzt werden könnte? Oder es wird Ihrer Katze die Verursachung eins veritablen Schadens nur vorgeworfen. Ein Beispiel: in meiner anwaltlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Nachbarn der Katze einer Mandantin oder eines Mandanten vorwerfen, Kratzer im Auto hinterlassen zu haben. Dabei laufen diverse Katzen in der Nachbarschaft frei herum. Also, auch den vermeintlichen (behaupteten) Schaden sollten oder müssen Sie sogar Ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden.
Tipp: Grundsätzlich gilt für alle Arten von Haftpflichtversicherungen, es ist nicht Ihre Sache als Versicherungsnehmer, zu prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht. Sie riskieren sogar Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie sich überlang und mit nachteiligen Folgen selbst an dieser Frage versuchen! Einfach ausgedrückt: wenn jemand an Sie herantritt und meint, dass Sie, ihr Kind oder Ihr Hund oder die Katze einen Schaden verursacht hat, dann melden Sie diesen vermeintlichen Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung! Dann und nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Zurück zur Tierhalterhaftpflichtversicherung. Erst wenn es um Hund oder Pferd geht, dann gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung, die sog. Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese sollte man ebenfalls aus den o.g. Gründen tunlichst abschließen, denn einerseits sind Hund und Pferd eben nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, aber die Risiken eines erheblichen finanziellen Schadens sind nochmals wahrscheinlicher, als beim Halten einer Katze oder eines Meerschweinchens. Weil das so ist, gibt es bspw. in einigen Bundesländern inzwischen auch die Verpflichtung, beim Halten eines Hundes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich bin nicht nebenberuflich für eine Versicherung tätig. Aber das Thema und die daraus erwachsenden finanziellen Folgen wird leider von vielen Menschen immer wieder unterschätzt. Ich habe schon mehrere Mandanten im Laufe meines Berufslebens gehabt, die sich die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung „erspart“ haben und das bis heute bitter bereuen.
Deshalb möchte ich Ihnen auch noch einen letzten Tipp mit auf den Weg geben. Niemand oder nur wenige Tierhalter denken beim Kauf eines Hundes daran, schon vor der Abholung des Welpen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorweg abzuschließen. Weil dies so ist, ist bspw. der neu gekaufte Hund eine kurze Zeitspanne oder Übergangszeit in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Sollte der Welpe also gleich zwei Tage nach der Ankunft bei Ihnen einen Schaden verursachen und noch keine eigene Hundehaftpflichtversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass dieser Schaden noch durch ihre Privathaftpflichtversicherung übernommen wird.
Wenn Sie betroffen sind, holen Sie gern fachmännischen Rat bei mir ein. Ansonsten wünsche ich Ihnen eine möglichst schadenfreie Zeit!
Es grüßt Sie recht herzlich
Armin Müller
Rechtsanwalt
Mönckebergstraße 27
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