Immer wieder höre ich als Jurist, dass bei Mord und Totschlag nicht hart genug durchgegriffen wird. Dabei gibt es viele Missverständnisse und vor allem Desinformation darüber, was „lebenslang“ in Deutschland tatsächlich bedeutet. Denn Frau und die Kinder ermorden und nach 15 Jahren wieder selbstverständlich hinausspazieren, ist ein weiter verbreiteter Irrglaube.
Ich meine, dass gute Informationen durch „neue Kleider“ nicht schlechter gemacht werden sollten. Denn wir haben eine unabhängige Stelle, die fachkundig viele Fragen erläutert, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Deren Analysen finden Sie hier.
Und die angesprochene Analyse und Erläuterung der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik finden Sie hier.
Lesen Sie es selbst beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach. Bei Fragen schreiben Sie gern einen Kommentar oder direkt eine Mail an mich.
Bleiben Sie mir gewogen.
Ralf Beckmann
Das Beispielfoto stammt von Wesley Tingey auf Unsplash. Vielen Dank dafür.
Schreibe einen Kommentar