Kategorie: Journalismus (Seite 1 von 4)

Beiträge aus dem Bereich Journalismus von mir, Ralf Beckmann #FranjosRECHT #ImmerRECHThaben

Mietrecht – Betriebskostenabrechnung – Urteil des Amtsgerichts Hamburg

Betriebskosten sind ein beliebtes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Das Amtsgericht Hamburg hatte einen Fall zu klären, in dem der Vermieter die Nachzahlung von Betriebskosten vom Mieter verlangte. Dieser hatte sich u.a. geweigert, die anteiligen Kosten für den „Hausstrom“ zu begleichen.

In dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 03.03.2022 – Az.: 48 C 320/20 – zeigt sich, wie tückisch das Recht für den juristischen Laien sein kann. Das Urteil finden Sie hier.

Der Vermieter hatte in seiner Nebenkostenabrechnung die Position „Hausstrom“ eingestellt. Tatsächlich darf er nach der Betriebskostenverordnung allerdings nur den Strom für die allgemeine Hausbeleuchtung berücksichtigen; § 2 Nr. 11 Betriebskostenverordnung. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn sich hinter der Position „Hausstrom“ wirklich nur die Stromkosten für die Beleuchtung befinden, ist die Position dennoch formell unwirksam, weil durch die Verwendung des Begriffs „Hausstrom“ theoretisch auch andere Stromkosten gemeint sein können. Um herauszufinden, ob der Vermieter „nur“ Beleuchtungskosten berücksichtigt hat, hätte der Mieter die Belege einsehen müssen. Dass aber führt zur formellen Unwirksamkeit, weil die Abrechnung grundsätzlich so erfolgen soll, dass die Einsichtnahme in die Belege entbehrlich ist, um die Schlüssigkeit der Abrechnung zu prüfen.
Verbargen sich hinter der Position „Hausstrom“ mehr als die Beleuchtungskosten, ist die Abrechnung auch aus diesem Grund falsch und kann vom Vermieter nicht geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht hat dies in seiner Entscheidung so formuliert: „Die Abrechnung der Position „Hausstrom“ ist formell unwirksam, da nach § 2 Nr. 11 Betriebskostenverordnung nur die (Strom-) Kosten für die Beleuchtung umlagefähig sind. Die Abrechnungsposition „Hausstrom“ kann indes auch andere Kostenarten enthalten, wie etwa der Stromverbrauch einer Gemeinschaftsanlage oder sonstiger Verbrauchsstellen, und stellt damit potenziell eine intransparente und damit unzulässige Mischposition dar. Die Abrechnungsposition ist für den Mieter nicht prüffähig, weil sie nicht erkennen lässt, auf welche Verbrauchsstelle(n) die umgelegten Stromkosten entfallen (AG Hamburg, Urteil vom 5.5.2021 – 49 C 569/20; AG Hamburg, Grundeigentum 2020, 1631; LG Hamburg, Urteil vom 28.5.2013 – 316 S 90/12).“

Man sieht, hier kommt es wahrlich auf die Feinheiten an. Eine Betriebskosten- oder Nebenkostenabrechnung ist potenziell häufig falsch. Wenn es um erhebliche Beträge geht, sollten Sie deshalb juristischen Rat einholen.

Ralf Beckmann – März 2025

Spatz oder Student, das ist hier die Frage – Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21.02.2025

Sie wollen bauen und sind frohen Mutes? Dann sollten Sie die Entscheidung über einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin kennen.

Ich möchte an dieser Stelle in die Kommentatorrolle wechseln und Ihnen erklären, wie überraschend selbst ich diese Entscheidung finde. Zu meiner Abiturzeit „stotterte“ sich ein Mitschüler einen Satz aus Englisch und Deutsch zusammen, obwohl wir uns eigentlich nur auf Englisch äußern sollten. Der Satz war reinstes Denglisch und einem Schüler in der Oberstufe eigentlich unwürdig. Aber es war nicht überraschend bei diesem Mitschüler und es klang sehr lustig. Unser Englischlehrer konterte, wie ich meine, humorvoll ebenfalls auf Denglisch: „Ch…, that haut me from the hocker!“ So erging es mir auch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts; hier.

Worum geht es? Ein Bauherr wollte Wohnraum schaffen und Remisen und Garagen im Innenhof eines Berliner Wohnviertels abreißen und dafür ein Studentenwohnheim errichten. Nun muss man wissen, dass er zuvor sicher eine Abrissgenehmigung verbunden mit einer Baugenehmigung erhalten hatte. Also, alles unter Kontrolle, dachte sicher unser Bauherr.
Aber weit gefehlt. Wie so oft in Deutschland gibt es Nachbarn oder in diesem Falle einen Naturschutzverband, der hier Brutstätten des „Passer domesticus“ vermutete und deshalb den Abriss stoppen wollte. Passer domesticus fragen Sie sich? Ja, das ist der gemeine Haussperling, umgangssprachlich auch Spatz genannt.

M.E. gibt es entlang der Berliner Innenstadt an allen Imbissbuden mehr Spatzen als Einwohner in Berlin. Deshalb wäre ich immer davon ausgegangen, dass ein neues Studentenwohnheim sicher Vorrang vor ein paar brütenden Spatzen genießen würde.
Aber im Verwaltungsgericht Berlin gibt es offensichtlich Spatzenliebhaber. Ich zitiere: „Bei Fortsetzung der Abriss-und Abbrucharbeiten im Hof des Grundstücks und bei Beseitigung der Vegetation bestehe die konkrete Gefahr, dass die Fortpflanzungs- und die Ruhestätten der Spatzen geschädigt bzw. gestört würden. Die Abrissarbeiten an den Garagen und der Abbruch des Asphaltbelags würden zu erheblichen Lärm- und Staubentwicklungen, Erschütterungen und Veränderungen des Mikroklimas führen. Dies berge mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze. Es fehle an einem verbindlichen und hinreichend konkreten Ausgleichskonzept, das die drohenden Verstöße gegen den Artenschutz kompensieren könnte.“

Ja, was denkt sich denn das Verwaltungsgericht? Natürlich werden Spatzen dort zeitweilig vertrieben, wenn die Abriss- und Bauarbeiten beginnen. Vielleicht machen sich die Spaten aber auch über die Reste der Pausenbrote der Bauarbeiter her und brüten einfach einen Innenhof weiter? Welches Konzept sollte es denn bitte geben, außer ich kaufe ein Stück Wald und Feld in Brandenburg und stelle dieses ausschließlich den Spatzen zur Verfügung? Und dann stellt sich ja die Frage, ob die konkret betroffenen Spatzen auch dem Willen des Verwaltungsgerichts folgen und von Berlin nach Brandenburg umsiedeln. Aber, wenn das Wohnheim ist und an einer Außenwand 10 oder 20 Nistkästen angebracht würden, kämen die Spatzen mit Sicherheit zurück. Man schaue sich bitte einmal genau den Unterschied von Spatzen im städtischen Innenraum zu Spatzen auf dem Land an. Spatzen in Innenstädten wie Berlin oder Hamburg sind robust, springen auf die Tische von Lokalen und Imbissen und „stehlen“ die Pommes direkt vom Teller. Das würden scheue Artgenossen auf dem ruhigen Land niemals tun. Also, die Spatzen in dem betroffenen Berliner Innenhof kommen zurück, garantiert. Einfach, weil sie sich vom Menschen nicht mehr stören lassen. Wo also ist bitte das Problem? Menschen kann man für ein Jahr aus einem maroden Gebäude aussiedeln, bis ein Ersatzbau erstellt wurde. Spatzen nicht?

Es grüßt Sie herzlich

Ralf Beckmann

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Januar 2025 – Kein Niqab während der Fahrt

Wie das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 27.01.2025 bekannt gibt, hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage einer muslimischen Niqab-Trägerin abgewiesen; hier.

Nach der Straßenverkehrsordnung gibt es ein sog. Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer. Diese müssen grundsätzlich im Fahrzeug erkennbar sein. Von diesem Verbot verlangte die Niqab-Trägerin mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht eine Ausnahme aus religiösen Gründen.

Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Sicherheit und Identifizierbarkeit von Fahrzeugführern im Straßenverkehr die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit überwiegen und deshalb die Klage abgewiesen.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Ralf Beckmann – Januar 2025

Attentat in Magdeburg – Und was manche Menschen daraus machen

Natürlich ist es legitim, seinen politischen Unmut auszudrücken und dabei auch gelegentlich zuzuspitzen. Ich persönlich finde es aber unsäglich, wenn diejenigen, die sich im Recht wähnen, die Tatsachen so verdrehen, bis sie ihnen endlich ins Bild passen. Warum muss man sich so benehmen und so agieren, wie es der vermeintliche politische Gegner angeblich auch macht?

Wie komme ich gerade jetzt auf das Thema? Das Attentat von Magdeburg wird von vielen Protagonisten ausgeschlachtet. Diese Menschen sollten sich einmal vorstellen, welches Leid sie damit zusätzlich und völlig unnötig den Opfern und ihren Angehörigen zumuten. Die hören nämlich von solchen Dingen, ob sie wollen oder nicht.

Anlässlich des Attentats hat WELT.DE am 22.12.2024 ein Interview mit Heiko Teggatz geführt. Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Aber, ob einem die Meinung des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft gefällt oder nicht. Einfach alles ins Gegenteil verkehren? Das kann und wird niemals richtig sein.
Was war passiert? Meine Frau machte mich auf einen Videoausschnitt auf Facebook aufmerksam. Dort wird das Interview so zusammengeschnitten, dass der Eindruck eines Abbruchs des Interviews durch die Redaktion erweckt wird. Wie aus dem Nichts wird Heiko Teggatz dort scheinbar das Wort abgeschnitten und ins Studio zurückgeblendet.

Screenshot der Facebook-Version des Teggatz-Videos 23.12.2024 – Der Link zum verfälschten FB-Video ist hier. Das Original-Video finden Sie hier.

Dies an einer Stelle, an der Herr Teggatz deutlich in Bezug auf unsere Politik wurde. Dies geschah offensichtlich, um den Eindruck einer Bevormundung der Zuschauer durch die Redaktion zu erwecken. Diesen sollten, so will man wohl vermitteln, unangenehme Wahrheiten vorenthalten werden, um Politiker und ihre „falsche“ Politik zu schützen. Nun bin ich so ziemlich der Letzte, der Politik vor Kritik schützen will. Aber, traurig ist eben, dass der „Autor“ dieses Zusammenschnitts wohl sein Ziel erreichen wird. Wieder mehr und mehr werden mit diesem vermeintlichen Argument dazu verleitet, angeblich politisch gelenkte Berichterstattung zum Anlass zu nehmen, einer neutralen Berichterstattung nicht zu vertrauen. Stattdessen setzt man wohl auf Fake News in Facebook, die als authentisch verkauft werden. Ich sage dazu: Wer mit Lügen seine „richtige“ Meinung transportieren muss, der sollte einmal über seine Argumente nachdenken. Die können nämlich wohl nicht vorhanden sein oder die vorhandenen werden von solchen Menschen mangels intellektueller Fähigkeiten nicht gesehen. Denn es gibt genug richtige Argumente zum Anschlag von Magdeburg oder dem vom Breitscheidplatz. Wer die nicht findet oder nicht sieht, kann sich wohl nur noch mit Fake News helfen.

Armes Deutschland!

Ich wünsche trotz der schlimmen Umstände ein frohes Weihnachtsfest im Kreis der Familie!

Ralf Beckmann

Den RICHTIGEN Rechtsanwalt finden, wie mache ich das?

Viele Ratsuchende stehen vor einem Problem. Rechtsanwälte (damit sind natürlich auch Kolleginnen gemeint) gibt es insbesondere in den großen, deutschen Städten ausreichend. Aber wen nehme ich, wenn ich bislang noch nie zuvor einen Rechtsanwalt benötigt habe?

Spezialist oder Allrounder?

Zunächst einmal empfehle ich zu überlegen, ob ich wirklich ein ganz besonderes Problem habe, für das ich einen hoch spezialisierten Rechtsanwalt benötige. Mein Eindruck ist nämlich, dass viele Mandanten ihr Problem (rechtlich) überschätzen und deshalb unnötig den Spezialisten suchen. Sie haben beim Discounter etwas gekauft und möchten umtauschen und/oder reklamieren? Da benötigen Sie in aller Regel nicht den Rechtsanwalt, der hoch spezialisiert ist. Derartige Dinge gehören zum kleinen Einmaleins eines jeden Rechtsanwalts und sollten auch einen durchschnittlich guten Rechtsanwalt nicht überfordern. Sie engagieren sicher nicht „Vincent van Gogh“ oder „Michelangelo“, um die mit Raufaser beklebte Wohnzimmerwand neu zu streichen, oder? Deshalb rate ich bei Alltagsproblemen dazu, eher den in der Nähe befindlichen Rechtsanwalt zu suchen und nicht die Top-Kanzlei in 200 Kilometern Entfernung. Wenn dann noch hinzukommt, dass der Wert der Dinge, um die es rechtlich geht, überschaubar ist, gilt das zuvor Gesagte umso mehr. Und ja, ein Streitwert von 2.000 EUR ist für einen zu beauftragenden Rechtsanwalt ein finanziell überschaubarer Fall. Entfernung zum Rechtsanwalt und zum Gegner kosten Geld. So einfach ist das. Was Ihr Rechtsanwalt nach der anwaltlichen Gebührenordnung (nunmehr Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) fordern kann, können Sie überschlägig selbst ausrechnen, hier ist der Gebührenrechner von ANWALT.DE.

Ein Kriterium zum Einschätzen des eigenen Rechtsproblems ist, ob es für mein Rechtsproblem Fachanwälte gibt. Wie finde ich das heraus? Ganz einfach, gehen Sie etwa auf die Seite des Deutschen Anwaltsvereins, hier. Der Link führt Sie sofort auf die Seite der Anwaltssuche. Klicken Sie relativ weit oben auf „Suche verfeinern.“ Dann öffnet sich der Bereich „erweiterte Suche.“ Hier können Sie dann nach Kanzleien in Ihrer Nähe suchen. Oder Sie klicken auf das Feld „Fachanwältin/Fachanwalt“. Dann öffnet sich ein Dropdown-Menü mit allen Fachanwaltsbezeichnungen. Wenn Ihr Problem sich nicht einer der Fachanwaltsbezeichnungen zuordnen lässt, gibt es für dieses Gebiet schlicht keinen Fachanwalt. Wenn es jedoch Fachanwälte für Ihr rechtliches Problem gibt, dürfen Sie mit Fug und Recht davon ausgehen, dass es sich nicht um ein alltägliches Problem handelt und Sie dort eine echte Chance auf einen Experten für Ihr Problem haben.

Aber, nur weil ein Rechtsanwalt nicht die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Fachanwaltsbezeichnung trägt, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt auf diesem Gebiet keine besonders große Erfahrung und Kenntnisse hat. Deshalb mein nächster Tipp: Fragen Sie am besten einfach, wie oft rechtliche Probleme wie Ihre in letzter Zeit von ihm bearbeitet wurden.

Spezialist ohne Fachanwalt zu sein?

Eine weitere Möglichkeit ist, dass es für Ihr spezielles rechtliches Problem gar keine Fachanwälte gibt. Die Liste der Fachanwälte ist schon relativ alt und wird nicht binnen ein oder zwei Jahren erneuert, auch wenn dies in dem einen oder anderen Fall sinnvoll wäre. Ich kann hier mein letztes Fachgebiet „Tierrecht“ als Beispiel nennen. Fälle mit Bezug auf Tiere machten zuletzt 80-90 Prozent aller meiner Fälle aus. Einen Fachanwalt für Tierrecht gibt es jedoch nicht. Wie aber finde ich dann den richtigen Anwalt? Ich empfehle hier das Anwaltssuchportal ANWALT.DE; hier. Der Vorteil dort ist, dass die teilnehmenden Rechtsanwälte nicht nur Ihre Fachanwaltsbezeichnung als „Spezialgebiet“ angeben können, sondern auch Rechtsgebiete. Dort bietet ANWALT.DE etwa das Rechtsgebiet „Recht rund ums Tier“ an. Wenn Sie in diesem Rechtsgebiet nach einem Rechtsanwalt in der Nähe suchen, besteht eine große Chance, dass Sie einen Spezialisten finden, der sich ständig mit rechtlichen Belangen der Tiere beschäftigt. Ebenso verhält es sich mit „Schadenersatz & Schmerzensgeld.“ Auch dafür gibt es keinen speziellen Fachanwalt. Aber, wenn Sie Schadenersatz anlässlich eines Verkehrsunfalls fordern, kann ein Rechtsanwalt mit Erfahrung durch viele Mandate in diesem Bereich sehr hilfreich sein.

Andererseits zeigt das letztgenannte Beispiel Schadenersatz, wie man mit den Begriffen und vor allem der Fallbezeichnung schnell durcheinander geraten kann. Warum? Stellen Sie sich vor, sie werden von einem Hund gebissen oder von einem ausgeliehenen Pferd abgeworfen und verletzt. Dann haben Sie sicher einen Schaden und fordern berechtigt auch ein Schmerzensgeld für Ihre Verletzung. Also, den Spezialisten für Schadenersatz nehmen? M.E. eher nicht, denn ein Rechtsanwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet wird nur sporadisch oder vielleicht noch nie diese Forderungen mit Bezug auf ein Tier für Mandanten geltend gemacht haben. Da wäre sicher ein Rechtsanwalt, der ständig mit tierbezogenen Fällen zu tun hat, die bessere Wahl. Dies zeigt nochmals, dass es notwendig ist, zunächst sein Rechtsgebiet richtig zu verorten.
Deshalb sollte jeder, der einen Streit im Zusammenhang mit Tieren hat, sich an einen Rechtsanwalt mit diesem Rechtsgebiet wenden. Wem der Ehepartner im Streit ein schönes Erbstück zerschlagen hat, hat auch einen Schaden. Aber ist das das vordringliche Rechtsproblem? Man wird dann sicher am besten bei einem Familienrechtsanwalt (die machen auch die Scheidungsvertretung) aufgehoben sein und nicht bei einem Rechtsanwalt alt für Schadenersatz. Legen Sie Ihren Fokus daher auf das Hauptgebiet und nicht, was nebenher noch rechtlich zu klären ist.

Resümee

Also, erst einmal das eigene Rechtsproblem richtig einschätzen. Dann für Fälle von finanziellem Gewicht den Spezialisten über ANWALT.DE oder den Anwaltssuchservice des Deutschen Anwaltsvereins suchen.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ralf Beckmann

Das Beispielfoto stammt von Wesley Tingey auf Unsplash. Vielen Dank dafür.

Lebenslange Freiheitsstrafe – Was bedeutet die in unserem Land?

Immer wieder höre ich als Jurist, dass bei Mord und Totschlag nicht hart genug durchgegriffen wird. Dabei gibt es viele Missverständnisse und vor allem Desinformation darüber, was „lebenslang“ in Deutschland tatsächlich bedeutet. Denn Frau und die Kinder ermorden und nach 15 Jahren wieder selbstverständlich hinausspazieren, ist ein weiter verbreiteter Irrglaube.

Ich meine, dass gute Informationen durch „neue Kleider“ nicht schlechter gemacht werden sollten. Denn wir haben eine unabhängige Stelle, die fachkundig viele Fragen erläutert, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Deren Analysen finden Sie hier.

Und die angesprochene Analyse und Erläuterung der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik finden Sie hier.

Lesen Sie es selbst beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach. Bei Fragen schreiben Sie gern einen Kommentar oder direkt eine Mail an mich.

Bleiben Sie mir gewogen.

Ralf Beckmann

Das Beispielfoto stammt von Wesley Tingey auf Unsplash. Vielen Dank dafür.

Sie wollen durch eine Nachzahlung rückständiger Miete die Kündigung „unwirksam“ machen? Dann Vorsicht: Sie sollten die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kennen

Der Bundesgerichtshof hat erneut ein klares und eindeutiges Urteil zur Frage von Mietschulden getroffen. Hier können Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs (kurz BGH) vom 13.10.2021 – Aktenzeichen: VIII ZR 91/20 nachlesen.

Warum geht es genau? Der Mieter hatte Mietschulden, veranlasst durch eine Mietkürzung. Wegen des Mietrückstandes wurde vom Vermieter fristlos gekündigt. Dagegen können sich Mieter mit der Zahlung des Rückstands wehren. § 569 Abs. 3, Nr. 2 Satz 1 BGB eröffnet dem Mieter nämlich eine sog. Schonfristzahlung. Im Gesetz heißt es:

„Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.“

Wobei wichtig zu wissen ist, dass sich diese Schonfristzahlung auf eine fristlose Kündigung bezieht. Das wollte offensichtlich das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz schon mehrfach mit einer Vielzahl von rechtspolitischen Argumenten unterlaufen. Die Schonfristzahlung sollte auch eine ordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam machen. Erneut hat der BGH jedoch in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der Wortlaut und die Intention des Gesetzgebers eindeutig sei.

Denn im vorliegenden Fall hatte der Vermieter nicht ausschließlich fristlos wegen des Mietrückstands gekündigt, sondern zugleich hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Das passiert bei anwaltlicher Unterstützung der Vermieter eigentlich immer. Wenn nicht, ist das ein mehr oder weniger klarer Haftpflichtfall zu Lasten des Rechtsanwalts. Wird aber die fristlose Kündigung durch die Schonfristzahlung unwirksam, kommt die hilfsweise ausgesprochene Kündigung zum Zug. Diese wird dann nicht durch die Schonfristzahlung unwirksam. Auch wenn das Landgericht Berlin dies aus sozialpolitischen Erwägungen so sieht. Für die Änderung unzweitgemäßier Gesetze ist der Gesetzgeber zuständig und nicht das Gericht muss durch Umdeuten tätig werden. So einfach kann Jura manchmal sein.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann

Sie geben gern Gas und denken, wer bremst, verliert? – Dann sollten Sie dieses Urteil zur Kfz-Vollkaskoversicherung kennen (Kurzversion)

Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt; hier Pressemeldung des Landgerichts.

Ein PKW-Fahrer umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Seine Vollkaskoversicherung sollte den Fahrzeugschaden bezahlen, aber diese weigerte sich. Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen die Versicherung hatte der Fahrer in erster und zweiter Instanz Erfolg. Das Landgericht sah im Driften im Kreisverkehr kein Rennen, weil nur ein Fahrzeug beteiligt war.
Auch Vorsatz zur Schädigung konnte das Landgericht nicht erkennen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Der Versicherer hatte jedoch im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet.
Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann

Sie geben gern Gas und denken, wer bremst, verliert? – Dann sollten Sie dieses Urteil zur Kfz-Vollkaskoversicherung kennen

Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt. Darauf weist die Pressestelle des Landgerichts hin. Die Pressemeldung als PDF-Datei finden Sie hier.

Was war passiert? Ein Corvette-Fahrer wollte seinem Beifahrer beeindrucken und zeigen, was in ihm als Fahrer steckt. Er umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. Die hinteren Antriebsräder drehten also durch und es gab „mächtig Gummi.“ Allerdings überschätzte der Fahrer sich und seine Fahrkünste.
In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Der passionierte „Rennfahrer“ nahm seine Vollkaskoversicherung in die Pflicht. Diese aber zeigte ihm die „rote Karte.“ Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen diese Einschätzung der Versicherung, die viele Hobby-Juristen nach Ihrem Bauchgefühl sicher teilen würden, hatte der Fahrer aber Erfolg. Und nicht nur das. Das für den Fahrer positive Urteil wurde auch noch in zweiter Instanz bestätigt.

Wie kam das zustande? Erstens sah das Landgericht kein Rennen in der Aktion des Fahrers. Für das Landgericht und auch die nächste Instanz setzt ein Rennen voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt war. Im vorliegenden Fall war außer dem Fahrzeug des Klägers aber kein weiteres Fahrzeug weit und breit.
Auch Vorsatz wollte das Landgericht hier nicht sehen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Hier hatte der Fahrer Glück. Das Landgericht führte aus, dass der Versicherer im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet hatte. Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann

Am Amtsgericht Starnberg wird Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen geboten

In einer Pressemitteilung (Pressemitteilung vom 04.09.2023) des Amtsgerichts Starnberg wird auf einen besonderen Service hingewiesen. In den Räumen des Amtsgerichts wird nunmehr auch Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen angeboten.

Das Amtsgericht weist jedoch darauf hin, dass die Rechtsberatung nicht durch das Gericht selbst erfolgt. Die unabhängige Rechtsberatung ist nämlich ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Rechtsberatung erfolgt deshalb von Kolleginnen und Kollegen des Münchner Anwaltsvereins.

Voraussetzung für eine Beratung ist, dass bei der Beratung durch geeignete Unterlagen ein geringes Einkommen und der Wohnsitz im Landkreis nachgewiesen wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Beratung nicht möglich ist, sofern bereits eine Kollegin oder ein Kollege mit der Sache beauftragt ist oder eine Rechtsschutzversicherung unterhalten wird. Die Kosten für die Beratung betragen 6,- Euro.

Die Beratung ist ohne Anmeldung immer am Dienstagvormittag zwischen 09 Uhr und 11Uhr in den Räumen des Amtsgerichts möglich.

Weitere Einzelheiten zum Ablauf und den Voraussetzungen können Sie der Pressemitteilung auf der Homepage des Amtsgerichts, auf die ich hier nochmals verlinke, entnehmen.

Für betroffene Rechtssuchende ist dies sicher ein einfache und schnelle Möglichkeit, eine erste Einschätzung zu ihrem Problem zu erhalten. Sie sollten bedenken, dass diese Beratung zu jedem Problem nur einmalig erfolgt. Sie sollten sich daher gut auf den Termin vorbereiten und alle zum Fall gehörenden Unterlagen mitbringen.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann

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