Kategorie: Journalismus (Seite 1 von 4)

Beiträge aus dem Bereich Journalismus von mir, Ralf Beckmann #FranjosRECHT #ImmerRECHThaben

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Januar 2025 – Kein Niqab während der Fahrt

Wie das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 27.01.2025 bekannt gibt, hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage einer muslimischen Niqab-Trägerin abgewiesen; hier.

Nach der Straßenverkehrsordnung gibt es ein sog. Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer. Diese müssen grundsätzlich im Fahrzeug erkennbar sein. Von diesem Verbot verlangte die Niqab-Trägerin mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht eine Ausnahme aus religiösen Gründen.

Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Sicherheit und Identifizierbarkeit von Fahrzeugführern im Straßenverkehr die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit überwiegen und deshalb die Klage abgewiesen.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Ralf Beckmann – Januar 2025

Attentat in Magdeburg – Und was manche Menschen daraus machen

Natürlich ist es legitim, seinen politischen Unmut auszudrücken und dabei auch gelegentlich zuzuspitzen. Ich persönlich finde es aber unsäglich, wenn diejenigen, die sich im Recht wähnen, die Tatsachen so verdrehen, bis sie ihnen endlich ins Bild passen. Warum muss man sich so benehmen und so agieren, wie es der vermeintliche politische Gegner angeblich auch macht?

Wie komme ich gerade jetzt auf das Thema? Das Attentat von Magdeburg wird von vielen Protagonisten ausgeschlachtet. Diese Menschen sollten sich einmal vorstellen, welches Leid sie damit zusätzlich und völlig unnötig den Opfern und ihren Angehörigen zumuten. Die hören nämlich von solchen Dingen, ob sie wollen oder nicht.

Anlässlich des Attentats hat WELT.DE am 22.12.2024 ein Interview mit Heiko Teggatz geführt. Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Aber, ob einem die Meinung des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft gefällt oder nicht. Einfach alles ins Gegenteil verkehren? Das kann und wird niemals richtig sein.
Was war passiert? Meine Frau machte mich auf einen Videoausschnitt auf Facebook aufmerksam. Dort wird das Interview so zusammengeschnitten, dass der Eindruck eines Abbruchs des Interviews durch die Redaktion erweckt wird. Wie aus dem Nichts wird Heiko Teggatz dort scheinbar das Wort abgeschnitten und ins Studio zurückgeblendet.

Screenshot der Facebook-Version des Teggatz-Videos 23.12.2024 – Der Link zum verfälschten FB-Video ist hier. Das Original-Video finden Sie hier.

Dies an einer Stelle, an der Herr Teggatz deutlich in Bezug auf unsere Politik wurde. Dies geschah offensichtlich, um den Eindruck einer Bevormundung der Zuschauer durch die Redaktion zu erwecken. Diesen sollten, so will man wohl vermitteln, unangenehme Wahrheiten vorenthalten werden, um Politiker und ihre „falsche“ Politik zu schützen. Nun bin ich so ziemlich der Letzte, der Politik vor Kritik schützen will. Aber, traurig ist eben, dass der „Autor“ dieses Zusammenschnitts wohl sein Ziel erreichen wird. Wieder mehr und mehr werden mit diesem vermeintlichen Argument dazu verleitet, angeblich politisch gelenkte Berichterstattung zum Anlass zu nehmen, einer neutralen Berichterstattung nicht zu vertrauen. Stattdessen setzt man wohl auf Fake News in Facebook, die als authentisch verkauft werden. Ich sage dazu: Wer mit Lügen seine „richtige“ Meinung transportieren muss, der sollte einmal über seine Argumente nachdenken. Die können nämlich wohl nicht vorhanden sein oder die vorhandenen werden von solchen Menschen mangels intellektueller Fähigkeiten nicht gesehen. Denn es gibt genug richtige Argumente zum Anschlag von Magdeburg oder dem vom Breitscheidplatz. Wer die nicht findet oder nicht sieht, kann sich wohl nur noch mit Fake News helfen.

Armes Deutschland!

Ich wünsche trotz der schlimmen Umstände ein frohes Weihnachtsfest im Kreis der Familie!

Ralf Beckmann

Den RICHTIGEN Rechtsanwalt finden, wie mache ich das?

Viele Ratsuchende stehen vor einem Problem. Rechtsanwälte (damit sind natürlich auch Kolleginnen gemeint) gibt es insbesondere in den großen, deutschen Städten ausreichend. Aber wen nehme ich, wenn ich bislang noch nie zuvor einen Rechtsanwalt benötigt habe?

Spezialist oder Allrounder?

Zunächst einmal empfehle ich zu überlegen, ob ich wirklich ein ganz besonderes Problem habe, für das ich einen hoch spezialisierten Rechtsanwalt benötige. Mein Eindruck ist nämlich, dass viele Mandanten ihr Problem (rechtlich) überschätzen und deshalb unnötig den Spezialisten suchen. Sie haben beim Discounter etwas gekauft und möchten umtauschen und/oder reklamieren? Da benötigen Sie in aller Regel nicht den Rechtsanwalt, der hoch spezialisiert ist. Derartige Dinge gehören zum kleinen Einmaleins eines jeden Rechtsanwalts und sollten auch einen durchschnittlich guten Rechtsanwalt nicht überfordern. Sie engagieren sicher nicht „Vincent van Gogh“ oder „Michelangelo“, um die mit Raufaser beklebte Wohnzimmerwand neu zu streichen, oder? Deshalb rate ich bei Alltagsproblemen dazu, eher den in der Nähe befindlichen Rechtsanwalt zu suchen und nicht die Top-Kanzlei in 200 Kilometern Entfernung. Wenn dann noch hinzukommt, dass der Wert der Dinge, um die es rechtlich geht, überschaubar ist, gilt das zuvor Gesagte umso mehr. Und ja, ein Streitwert von 2.000 EUR ist für einen zu beauftragenden Rechtsanwalt ein finanziell überschaubarer Fall. Entfernung zum Rechtsanwalt und zum Gegner kosten Geld. So einfach ist das. Was Ihr Rechtsanwalt nach der anwaltlichen Gebührenordnung (nunmehr Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) fordern kann, können Sie überschlägig selbst ausrechnen, hier ist der Gebührenrechner von ANWALT.DE.

Ein Kriterium zum Einschätzen des eigenen Rechtsproblems ist, ob es für mein Rechtsproblem Fachanwälte gibt. Wie finde ich das heraus? Ganz einfach, gehen Sie etwa auf die Seite des Deutschen Anwaltsvereins, hier. Der Link führt Sie sofort auf die Seite der Anwaltssuche. Klicken Sie relativ weit oben auf „Suche verfeinern.“ Dann öffnet sich der Bereich „erweiterte Suche.“ Hier können Sie dann nach Kanzleien in Ihrer Nähe suchen. Oder Sie klicken auf das Feld „Fachanwältin/Fachanwalt“. Dann öffnet sich ein Dropdown-Menü mit allen Fachanwaltsbezeichnungen. Wenn Ihr Problem sich nicht einer der Fachanwaltsbezeichnungen zuordnen lässt, gibt es für dieses Gebiet schlicht keinen Fachanwalt. Wenn es jedoch Fachanwälte für Ihr rechtliches Problem gibt, dürfen Sie mit Fug und Recht davon ausgehen, dass es sich nicht um ein alltägliches Problem handelt und Sie dort eine echte Chance auf einen Experten für Ihr Problem haben.

Aber, nur weil ein Rechtsanwalt nicht die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Fachanwaltsbezeichnung trägt, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt auf diesem Gebiet keine besonders große Erfahrung und Kenntnisse hat. Deshalb mein nächster Tipp: Fragen Sie am besten einfach, wie oft rechtliche Probleme wie Ihre in letzter Zeit von ihm bearbeitet wurden.

Spezialist ohne Fachanwalt zu sein?

Eine weitere Möglichkeit ist, dass es für Ihr spezielles rechtliches Problem gar keine Fachanwälte gibt. Die Liste der Fachanwälte ist schon relativ alt und wird nicht binnen ein oder zwei Jahren erneuert, auch wenn dies in dem einen oder anderen Fall sinnvoll wäre. Ich kann hier mein letztes Fachgebiet „Tierrecht“ als Beispiel nennen. Fälle mit Bezug auf Tiere machten zuletzt 80-90 Prozent aller meiner Fälle aus. Einen Fachanwalt für Tierrecht gibt es jedoch nicht. Wie aber finde ich dann den richtigen Anwalt? Ich empfehle hier das Anwaltssuchportal ANWALT.DE; hier. Der Vorteil dort ist, dass die teilnehmenden Rechtsanwälte nicht nur Ihre Fachanwaltsbezeichnung als „Spezialgebiet“ angeben können, sondern auch Rechtsgebiete. Dort bietet ANWALT.DE etwa das Rechtsgebiet „Recht rund ums Tier“ an. Wenn Sie in diesem Rechtsgebiet nach einem Rechtsanwalt in der Nähe suchen, besteht eine große Chance, dass Sie einen Spezialisten finden, der sich ständig mit rechtlichen Belangen der Tiere beschäftigt. Ebenso verhält es sich mit „Schadenersatz & Schmerzensgeld.“ Auch dafür gibt es keinen speziellen Fachanwalt. Aber, wenn Sie Schadenersatz anlässlich eines Verkehrsunfalls fordern, kann ein Rechtsanwalt mit Erfahrung durch viele Mandate in diesem Bereich sehr hilfreich sein.

Andererseits zeigt das letztgenannte Beispiel Schadenersatz, wie man mit den Begriffen und vor allem der Fallbezeichnung schnell durcheinander geraten kann. Warum? Stellen Sie sich vor, sie werden von einem Hund gebissen oder von einem ausgeliehenen Pferd abgeworfen und verletzt. Dann haben Sie sicher einen Schaden und fordern berechtigt auch ein Schmerzensgeld für Ihre Verletzung. Also, den Spezialisten für Schadenersatz nehmen? M.E. eher nicht, denn ein Rechtsanwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet wird nur sporadisch oder vielleicht noch nie diese Forderungen mit Bezug auf ein Tier für Mandanten geltend gemacht haben. Da wäre sicher ein Rechtsanwalt, der ständig mit tierbezogenen Fällen zu tun hat, die bessere Wahl. Dies zeigt nochmals, dass es notwendig ist, zunächst sein Rechtsgebiet richtig zu verorten.
Deshalb sollte jeder, der einen Streit im Zusammenhang mit Tieren hat, sich an einen Rechtsanwalt mit diesem Rechtsgebiet wenden. Wem der Ehepartner im Streit ein schönes Erbstück zerschlagen hat, hat auch einen Schaden. Aber ist das das vordringliche Rechtsproblem? Man wird dann sicher am besten bei einem Familienrechtsanwalt (die machen auch die Scheidungsvertretung) aufgehoben sein und nicht bei einem Rechtsanwalt alt für Schadenersatz. Legen Sie Ihren Fokus daher auf das Hauptgebiet und nicht, was nebenher noch rechtlich zu klären ist.

Resümee

Also, erst einmal das eigene Rechtsproblem richtig einschätzen. Dann für Fälle von finanziellem Gewicht den Spezialisten über ANWALT.DE oder den Anwaltssuchservice des Deutschen Anwaltsvereins suchen.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ralf Beckmann

Das Beispielfoto stammt von Wesley Tingey auf Unsplash. Vielen Dank dafür.

Lebenslange Freiheitsstrafe – Was bedeutet die in unserem Land?

Immer wieder höre ich als Jurist, dass bei Mord und Totschlag nicht hart genug durchgegriffen wird. Dabei gibt es viele Missverständnisse und vor allem Desinformation darüber, was „lebenslang“ in Deutschland tatsächlich bedeutet. Denn Frau und die Kinder ermorden und nach 15 Jahren wieder selbstverständlich hinausspazieren, ist ein weiter verbreiteter Irrglaube.

Ich meine, dass gute Informationen durch „neue Kleider“ nicht schlechter gemacht werden sollten. Denn wir haben eine unabhängige Stelle, die fachkundig viele Fragen erläutert, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Deren Analysen finden Sie hier.

Und die angesprochene Analyse und Erläuterung der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik finden Sie hier.

Lesen Sie es selbst beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach. Bei Fragen schreiben Sie gern einen Kommentar oder direkt eine Mail an mich.

Bleiben Sie mir gewogen.

Ralf Beckmann

Das Beispielfoto stammt von Wesley Tingey auf Unsplash. Vielen Dank dafür.

Sie wollen durch eine Nachzahlung rückständiger Miete die Kündigung „unwirksam“ machen? Dann Vorsicht: Sie sollten die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kennen

Der Bundesgerichtshof hat erneut ein klares und eindeutiges Urteil zur Frage von Mietschulden getroffen. Hier können Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs (kurz BGH) vom 13.10.2021 – Aktenzeichen: VIII ZR 91/20 nachlesen.

Warum geht es genau? Der Mieter hatte Mietschulden, veranlasst durch eine Mietkürzung. Wegen des Mietrückstandes wurde vom Vermieter fristlos gekündigt. Dagegen können sich Mieter mit der Zahlung des Rückstands wehren. § 569 Abs. 3, Nr. 2 Satz 1 BGB eröffnet dem Mieter nämlich eine sog. Schonfristzahlung. Im Gesetz heißt es:

„Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.“

Wobei wichtig zu wissen ist, dass sich diese Schonfristzahlung auf eine fristlose Kündigung bezieht. Das wollte offensichtlich das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz schon mehrfach mit einer Vielzahl von rechtspolitischen Argumenten unterlaufen. Die Schonfristzahlung sollte auch eine ordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam machen. Erneut hat der BGH jedoch in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der Wortlaut und die Intention des Gesetzgebers eindeutig sei.

Denn im vorliegenden Fall hatte der Vermieter nicht ausschließlich fristlos wegen des Mietrückstands gekündigt, sondern zugleich hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Das passiert bei anwaltlicher Unterstützung der Vermieter eigentlich immer. Wenn nicht, ist das ein mehr oder weniger klarer Haftpflichtfall zu Lasten des Rechtsanwalts. Wird aber die fristlose Kündigung durch die Schonfristzahlung unwirksam, kommt die hilfsweise ausgesprochene Kündigung zum Zug. Diese wird dann nicht durch die Schonfristzahlung unwirksam. Auch wenn das Landgericht Berlin dies aus sozialpolitischen Erwägungen so sieht. Für die Änderung unzweitgemäßier Gesetze ist der Gesetzgeber zuständig und nicht das Gericht muss durch Umdeuten tätig werden. So einfach kann Jura manchmal sein.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann

Sie geben gern Gas und denken, wer bremst, verliert? – Dann sollten Sie dieses Urteil zur Kfz-Vollkaskoversicherung kennen (Kurzversion)

Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt; hier Pressemeldung des Landgerichts.

Ein PKW-Fahrer umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Seine Vollkaskoversicherung sollte den Fahrzeugschaden bezahlen, aber diese weigerte sich. Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen die Versicherung hatte der Fahrer in erster und zweiter Instanz Erfolg. Das Landgericht sah im Driften im Kreisverkehr kein Rennen, weil nur ein Fahrzeug beteiligt war.
Auch Vorsatz zur Schädigung konnte das Landgericht nicht erkennen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Der Versicherer hatte jedoch im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet.
Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann

Sie geben gern Gas und denken, wer bremst, verliert? – Dann sollten Sie dieses Urteil zur Kfz-Vollkaskoversicherung kennen

Das Landgericht Coburg hat zur Eintrittspflicht der Vollkaskoversicherung ein interessantes Urteil gefällt. Darauf weist die Pressestelle des Landgerichts hin. Die Pressemeldung als PDF-Datei finden Sie hier.

Was war passiert? Ein Corvette-Fahrer wollte seinem Beifahrer beeindrucken und zeigen, was in ihm als Fahrer steckt. Er umrundete mit seiner Corvette einen Kreisverkehr zweimal im Drift. Die hinteren Antriebsräder drehten also durch und es gab „mächtig Gummi.“ Allerdings überschätzte der Fahrer sich und seine Fahrkünste.
In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle und stieß mit dem Fahrzeug gegen einen Bordstein und im Anschluss an eine dahinter stehende Mauer. Das Fahrzeug erlitt einen erheblichen Sachschaden.
Der passionierte „Rennfahrer“ nahm seine Vollkaskoversicherung in die Pflicht. Diese aber zeigte ihm die „rote Karte.“ Erstens sei das ein Rennen gewesen und zweitens sei dies eine vorsätzliche Schädigung, die ebenfalls nicht versichert sei.

Mit der Klage gegen diese Einschätzung der Versicherung, die viele Hobby-Juristen nach Ihrem Bauchgefühl sicher teilen würden, hatte der Fahrer aber Erfolg. Und nicht nur das. Das für den Fahrer positive Urteil wurde auch noch in zweiter Instanz bestätigt.

Wie kam das zustande? Erstens sah das Landgericht kein Rennen in der Aktion des Fahrers. Für das Landgericht und auch die nächste Instanz setzt ein Rennen voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt war. Im vorliegenden Fall war außer dem Fahrzeug des Klägers aber kein weiteres Fahrzeug weit und breit.
Auch Vorsatz wollte das Landgericht hier nicht sehen, sondern nur grobe Fahrlässigkeit. Hier hatte der Fahrer Glück. Das Landgericht führte aus, dass der Versicherer im Vertrag ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Kläger verzichtet hatte. Damit war auch das zweite Argument der Versicherung vom Tisch, sodass diese zur Zahlung von über 17.000 EUR verurteilt wurde.

Das gesamte Urteil können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Ralf Beckmann

Am Amtsgericht Starnberg wird Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen geboten

In einer Pressemitteilung (Pressemitteilung vom 04.09.2023) des Amtsgerichts Starnberg wird auf einen besonderen Service hingewiesen. In den Räumen des Amtsgerichts wird nunmehr auch Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen angeboten.

Das Amtsgericht weist jedoch darauf hin, dass die Rechtsberatung nicht durch das Gericht selbst erfolgt. Die unabhängige Rechtsberatung ist nämlich ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Rechtsberatung erfolgt deshalb von Kolleginnen und Kollegen des Münchner Anwaltsvereins.

Voraussetzung für eine Beratung ist, dass bei der Beratung durch geeignete Unterlagen ein geringes Einkommen und der Wohnsitz im Landkreis nachgewiesen wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Beratung nicht möglich ist, sofern bereits eine Kollegin oder ein Kollege mit der Sache beauftragt ist oder eine Rechtsschutzversicherung unterhalten wird. Die Kosten für die Beratung betragen 6,- Euro.

Die Beratung ist ohne Anmeldung immer am Dienstagvormittag zwischen 09 Uhr und 11Uhr in den Räumen des Amtsgerichts möglich.

Weitere Einzelheiten zum Ablauf und den Voraussetzungen können Sie der Pressemitteilung auf der Homepage des Amtsgerichts, auf die ich hier nochmals verlinke, entnehmen.

Für betroffene Rechtssuchende ist dies sicher ein einfache und schnelle Möglichkeit, eine erste Einschätzung zu ihrem Problem zu erhalten. Sie sollten bedenken, dass diese Beratung zu jedem Problem nur einmalig erfolgt. Sie sollten sich daher gut auf den Termin vorbereiten und alle zum Fall gehörenden Unterlagen mitbringen.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann

Sie finden, das Gericht hat sich nicht mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt? Dann sollten Sie dieses Urteil kennen!

Das kommt immer wieder vor. Sie argumentieren und wenn Sie das Urteil des Gerichts lesen, denken Sie, dass das Gericht Sie überhaupt nicht gehört hat. Oder, in einem Verfahren vor dem Amtsgericht wird das sog. vereinfachte Verfahren gem. §495a ZPO angeordnet. D.h., dass das Gericht nunmehr nach billigem Ermessen urteilen kann. Aber eben nicht ohne mündliche Verhandlung, wenn eine Partei dies ausdrücklich beantragt, s. § 495a Satz 2 ZPO. Einen solchen Antrag zu übergehen, verletzt nämlich das Recht auf rechtliches Gehör, welches laut dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 103 Abs. 1 GG grundrechtsgleich geschützt ist; s. Urteil des BVerfG vom 01.07.2020 hier.

Deshalb mein Rat: wenn Sie den Eindruck haben, dass Tatsachen, die für Sie wichtig waren, nicht berücksichtigt wurden oder man Ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, sofern überraschende Wendungen eintreten, sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten, ob zunächst ein Rechtsmittel u.a. mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgversprechend ist. Derartige Einwände werden meiner Erfahrung nach viel zu selten vorgebracht, obwohl sie sicher häufiger, als man denkt, vorliegen. Und derartige Einwände sind, wie das Urteil des BVerfG zeigt, ein scharfes Schwert. Denn die überwiegende Anzahl von Verfassungsbeschwerden werden gar nicht erst zugelassen oder zurückgewiesen. Das Aufzeigen von eklatanten Fehlern im Prozessrecht aber, haben eine gute Aussicht auf Erfolg, wie das oben zitierte Urteil zeigt.

Aber, einfach durchstarten und direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen, geht nur in wenigen Ausnahmen. Zunächst müssen Sie sich durch die möglichen Instanzen kämpfen. Sie müssen also schon eine gewisse Portion Durchhaltewillen zeigen und Vertrauen in Ihre Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt haben.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann – 11.06.2024

Asylrecht – Fragen Sie sich auch manchmal, warum so viele abgelehnte Asylbewerber bleiben dürfen?

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat ein interessantes Urteil im Mai 2024 zum Asylrecht veröffentlicht; hier.

Ein Überblick und Kommentar zum Urteil.

Worum ging es genau?
Den subsidiären Schutz für einen staatenlosen Palästinenser aus dem Gazastreifen. Der Leitsatz des Urteils lautet dabei wie folgt:

„Leitsatz
1. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat das Bundesamt verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutz nach § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) zuzuerkennen. (Rn.28)
2. Das Gericht ist überzeugt, dass die gegenwärtige Lage im Gazastreifen die Schwelle des § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) überschreitet. (Rn.35); § 4 AsylG hier.
3. Der Kläger kann sich nicht auf internen Schutz gemäß § 4 Abs 3 S 1, § 3e AsylG (juris: AsylVfG 1992) berufen. (Rn.38)

Die Frage, wer bleiben darf und wer nicht, wird nicht allein im deutschen Grundgesetz, sondern in der Ausgestaltung des Asylgesetzes geklärt und dieses wiederum beruft sich u.a. auf die „Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung)„; hier.

Mit der oben zitierten und im neuen Asylgesetz umgesetzten Richtlinie der EU hat man also die Grundlage geschaffen, um über die eigentlichen Asylgründe hinaus, beispielsweise politische Verfolgung, Gründe für ein Verbleiben in einem Mitgliedsstaat der EU zu schaffen. Dabei werden durchaus anerkennenswerte Ziele ausgesprochen, s. Abs. 2.):

Eine gemeinsame Asylpolitik einschließlich eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist wesentlicher Bestandteil des Ziels der Europäischen Union, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen, der allen offen steht, die wegen besonderer Umstände rechtmäßig in der Union um Schutz ersuchen.

Ja, wer wollte das nicht, eine Insel der Sicherheit und des Rechts? Eines aber scheint die EU und das hier zitierte Urteil des VG Schleswig aber zu verkennen. Es gibt offensichtlich keine Grenze, wie oft und wie lang man Schutz gewähren möchte. 300 Flüchtlinge pro Jahr für Luxemburg? Sicher keine Überforderung. 10.000 Schutzsuchende jährlich für Frankreich oder Deutschland? Auch das dürfte sicher kein Problem sein. Nur 100.000 oder 200.000 jährlich, ist das noch akzeptabel? Was ist mit den zwei oder gar zwanzig Millionen, die es nicht über das Mittelmeer schaffen? Aber das sind politische Fragen, die nicht durch die Gerichte zu klären sind. Und gleichwohl drängt sich der Eindruck auf, dass Richter eben auch politische Einstellungen in Ihre Entscheidung mit hineinfließen lassen. Dazu weiter unten.

Natürlich ist es Aufgabe unserer Rechtsprechung, Einzelfälle zu beurteilen. Aber, das Gericht vertritt nun einmal persönlich in Form eines Einzelrichters die Meinung, aus vielerlei Gründen sei subsidiärer Schutz zu gewähren. Während das Bundesamt für Migration eine andere Auffassung vertrat. Dass diese Auffassung nicht willkürlich in den Raum gestellt wurde, sondern auch dafür berechtigte Gründe vorlagen, davon darf man ausgehen.

Entscheidend ist aber, der vom Gericht dargestellte zeitliche Ablauf und damit m.E. auch persönliche, politische Gründe. Bis eine Entscheidung des Gerichts getroffen wurde, dauerte es ganze zwei Jahre. Dies ergibt sich aus dem Az. 15 A 193/22. Das Verfahren wurde also 2022 beim Verwaltungsgericht Schleswig eingeleitet. Zuvor hatte der Kläger ein sicher über Jahre andauerndes Asylverfahren bis hin zum Bundesamt durchlaufen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Kläger mit Sicherheit bereits 2020 oder gar früher um Asyl ersucht hat. Warum ist das wichtig? Weil das Gericht nunmehr mit der aktuellen Lage im Gaza und der Militäroperation Israels argumentiert. Darüber wird zu reden sein, wenn jemand ohne Gründe für subsidiären Schutz flieht und ihm dann beim Urteil durch Zufall ein Krieg oder andere Gründe in die Hände spielen. Mit einer derartigen zeitlichen Argumentation durchbricht das Verwaltungsgericht m.E. anerkennenswerte Gründe für ein positives Urteil. Wo ist dann noch die Grenze zu ziehen, wenn künftige Gründe auch maßgeblich für ein Urteil sein sollen? Wäre das Urteil kurz nach dem Attentat der Hamas, aber vor dem Einmarsch der israelischen Armee gefällt worden, hätte das Gericht dann über den drohenden Einmarsch spekuliert oder die Klage abgewiesen? Man wird gespannt sein dürfen, ob das Urteil in der Form Bestand haben wird. Jedenfalls sendet es mit dem Zulassen neuer, bei Flucht überhaupt noch nicht vorhandener Gründe erneut ein fatales Signal in die Welt hinaus.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann
09.06.2024

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