Aktuell wurde mir erneut das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, ausgesprochen über die Lentze Stopper Rechtsanwälte, erteilt. 

Die Abmahnung enthält den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot auf Internetplattformen. Die ATGB der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH enthalten ein Weiterveräußerungsverbot, welches das Anbieten von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattformen verbietet. Im aktuellen Fall sollen Eintrittskarten für das Europa- League Spiel von Bayer 04 Leverkusen gegen den AS Rom über eBay angeboten worden sein.


Die konkreten Verstöße lauten:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay Kleinanzeigen
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos unserer Mandantin


Was wird gefordert?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 300,00 EUR

Meine Tipps und Ratschläge als Fachanwalt:

Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung oder versuchen Sie diese ohne fundierten, juristischen Rat eigenständig abzuändern. Die Unterzeichnung stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. Spätere Einwände vor Gericht könnten deshalb nicht mehr gehört werden. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, Sie also keine Einwände gegen die Forderung auf Unterlassung an sich haben, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren. Zudem habe ich aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Wurden die Karten tatsächlich beim Anbieter direkt bezogen? Wurden die Karten auch bei eBay angeboten? Dies sind nur einige wichtige Fragen, die es zu klären gilt.

Weitere Tipps in Kurzform:

  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten


Dies ist ein Gastbeitrag von

Dirk Dreger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Lindemannstraße 13 – 40237 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 69 155 122
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Herr Rechtsanwalt Dreger bietet auch eine kostenlose erste Einschätzung unter seinem Kontaktformular an.

Fachliche Schwerpunkte:

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Medien- und Urheberrecht
  • Datenschutzrecht
  • Arbeitsrecht