Vorbemerkungen
Viele Eltern kennen das. Alle reden von Kinderförderung, Entlastung der Eltern usw. Wenn es aber ernst wird, kommt oft eine Ausrede: „Wir haben einfach keinen Platz für Sie und Ihr Kind!“ Kann dieser Einwand als Argument durchgehen? Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise.
Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
Erneut aufmerksam wurde ich wieder auf die Problematik, durch eine nette Nachbarin, die meiner Frau davon erzählte, dass man für den Jüngsten keinen Kita-Platz bekommen habe. Zudem wurde ich dann auf ein Urteil, besser einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster aufmerksam.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster – Pressemitteilung
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren entschieden:
„Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten Kita- oder Tagespflegeplatz nachweisen (09.06.2023)“
Das Hauptargument war, dass die Stadt sich gerade nicht auf Unmöglichkeit berufen kann. Also, wir haben einfach keinen Platz, zählt nicht! Es ist nämlich nicht Sache der Eltern einen Platz zu schaffen. Vielmehr hat der Gesetzgeber dem Kind einen vorbehaltlosen Anspruch auf einen Kita-Platz zugebilligt. Dieser Anspruch würde ins Leere laufen, wenn das Argument „wir haben keinen Platz“ zählen würde.
Nebenher hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Platz sich in 30 Minuten Entfernung zum Wohnort der klagenden Eltern befinden müsse.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass es sich um ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt. Dennoch hat das Gericht der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, „einem unter dreijährigen Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Umfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar ist.“
Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Und was tue ich, wenn mir der Kita-Platz für mein Kind verweigert wird?
Ich kann in Kenntnis des Urteils den Eltern ohne Kita-Platz nur dringend raten, auch Rechtsmittel gegen Ihre Stadt oder Gemeinde in Erwägung zu ziehen, sofern man ihren Kindern den Kita-Platz verweigert. Die Lage ist auch nach diesem Urteil, bzw. Beschluss keineswegs hoffnungslos. Holen Sie sich auf jeden Fall fachkundigen Rat bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Denn alternativ stehen gegebenenfalls auch die Möglichkeiten einer selbst gesuchten Tagesmutter oder Schadenersatzansprüche gegen die Stadt/Gemeinde im Raum.
Man kann oder muss deshalb sogar sagen, liebe Eltern, Sie haben Rechte!
Einen sehr informativen Artikel zum Thema „Rechtsanspruch auf Kita-Platz“ habe ich auf „Kita.de“ gefunden. Ich verlinke den Artikel ganz unten.
Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich 😉
Ihr Ralf Beckmann
Das Beispiel-Foto wurde mit Dank von Erika Fletcher auf Unsplash zur Verfügung gestellt.
Artikel auf Kita.de zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz