Der weitverbreiteten Meinung, dass Juristen sich gegenseitig keine Schwierigkeiten bereiten würden, hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil deutlich widersprochen. In der Pressemitteilung 013/2024 vom 23.01.2024 macht der BGH deutlich, dass auch Richter zu Straftätern werden können.
Es ist oft zu hören, dass Juristen Fehler ihrer Kollegen nicht kritisieren oder gar vor Gericht bringen würden. Doch das aktuelle Urteil widerlegt diese Ansicht. Der BGH stellte fest, dass ein abgesprochenes, zu mild ausgefallenes Urteil als Rechtsbeugung strafbar ist. Zudem kam in diesem Fall erschwerend hinzu, dass der verurteilte Richter auch im finanziellen Bereich Verfehlungen begangen hatte.
Das Urteil, das auch für Laien gut verständlich ist, verdeutlicht, dass Richter keineswegs im rechtsfreien Raum agieren. Die Pressemitteilung des BGH lädt dazu ein, sich selbst über den Fall zu informieren und festzustellen, dass auch Richter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden können.
Bleiben Sie mir gewogen
Ralf Beckmann
Bei dem obigen Beispielfoto handelt es sich um einen Screenshot vom 23.01.2024 von der Homepage des BGH zur Pressemitteilung 013/2024.