Das Amtsgericht Starnberg teilte in seiner Pressemitteilung vom 15.06.23 mit, dass gegen einen ehemaligen Fußball-Nationalspieler Anklage zum Strafrichter erhoben worden sei. Nunmehr ist die Anklage vom Amtsgericht laut Pressemitteilung 13 vom 24.10.2023 zugelassen worden. Am 8. Dezember beginnt die Hauptverhandlung.
Die Anklage wurde laut Mitteilung des Amtsgerichts dem Angeklagten Ende Mai zugestellt.
Eigene Recherchen haben ergeben, dass es sich bei dem genannten ehemaligen Fußballspieler und ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann handeln soll1).
Nach Mitteilung von BR24 soll Lehmann eine Motorsägen-Attacke auf die Garage seines Nachbarn begangen haben. Wegen der mutmaßlichen Attacke mit der Motorsäge wird Lehmann Sachbeschädigung vorgeworfen. Ferner sollen die Delikte Beleidigung und Betrug in zwei Fällen mit angeklagt worden sein, wobei diese mutmaßlichen Taten nicht mit dem Motorsägen-Vorfall in Zusammenhang stehen sollen.
Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!
Ihr Ralf Beckmann
Fußnote/n
1) lt. Mitteilung von BR 24 vom 15.06.2023
Pressemitteilung Amtsgericht Starnberg vom 05.12.2023 hier.
Mitteilung über das Urteil des Amtsgerichts Starnberg gegen Jens Lehmann, hier. Entschuldigen Sie bitte, der Bericht in der Mediathek wurde offensichtlich gelöscht. Der ehemalige Link wird durch diese Mitteilung von BR24 ersetzt.