Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen vom Lawblog.de nur einfach herzlich zustimmen. Was manche Journalisten für ein Verständnis von unserer Justiz haben, spottet jeder Beschreibung.

Deshalb, warum Gutes wiederholen und umschreiben, wenn es bereits sehr gut ist?

Hier also der Link zum Artikel auf Lawblog.de. Ich empfehle ausdrücklich den Artikel vollständig zu lesen, wenn Sie zu denjenigen gehören wollen, die nicht einfach blindlings dem Getöse der Presse folgen wollen, sondern insbesondere in Strafverfahren den Grundsatz „in dubio pro reo“ favorisieren.

Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ von Lawblog.de.

Und nun zum Schluss doch kurz meine Meinung: Und wenn jemand wegen Zweifeln an seiner Schuld tatsächlich freigesprochen wurde, gehört es sich seitens der Presse nicht, immer wieder nachzutreten und den Eindruck zu erwecken, da könnte ja doch ein Straftäter ungestraft herumlaufen! Genauso kann man nämlich mutmaßen, dass im Falle der Verurteilung ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt. Mal darüber nachgedacht? Einfach akzeptieren, dass „der Drops gelutscht ist“ und nicht weiter nachsetzen. Da ist dann nämlich niemand mehr an der Wahrheit, der Information der Öffentlichkeit oder sonstigen moralisch hochtrabenden Zielen interessiert, sondern nur noch an Klicks und dem Geldverdienen!

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihr

Ralf Beckmann

Der oben zu sehende Screenshot wurde am 31.08.2023 von der Seite Lawblog.de und deren Artikel „Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ erstellt.