Das Verwaltungsgericht Berlin teilt in seiner Presserklärung vom 15.11.2023 mit: „Berliner Hunderegister: Halterin von „Dino“ muss 17,50 Euro zahlen (Nr. 45/2023).„
Die Halterin von „Dino“ hatte Ihren Hund im neu eingerichteten Hunderegister von Berlin registriert. Gegen die dafür erhobene Gebühr von 17,50 Euro wandte sie sich u.a. mit dem Argument, dass eine Registrierung nicht erforderlich sei, weil sie ihren Hund bereits bei einem privaten Portal registriert habe.
Das Verwaltungsgericht hat nun die Gebühr als rechtmäßig eingestuft, sodass die Halterin von „Dino“ zahlen muss.
Ralf Beckmann 17.01.2024