Wie das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 27.01.2025 bekannt gibt, hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage einer muslimischen Niqab-Trägerin abgewiesen; hier.
Nach der Straßenverkehrsordnung gibt es ein sog. Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer. Diese müssen grundsätzlich im Fahrzeug erkennbar sein. Von diesem Verbot verlangte die Niqab-Trägerin mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht eine Ausnahme aus religiösen Gründen.
Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Sicherheit und Identifizierbarkeit von Fahrzeugführern im Straßenverkehr die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit überwiegen und deshalb die Klage abgewiesen.
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Ralf Beckmann – Januar 2025