In Ihrer Presseinformation vom 22.08.2023 teilt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit, dass er derzeit eine Sammelklage gegen das Unternehmen „primaholding“ prüft. Das Unternehmen ist in den Fokus des vzbv geraten, weil dieser vermutet, dass deren Energieanbieter „nowenergy“, „primastrom“ und „voxenergy“ unzureichend über das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferverträgen informieren würden. Deshalb seien möglicherweise die Strom- und Gaslieferverträge dieser Lieferanten ungültig. Dies wiederum hätte zur Folge, dass die Verträge von den Kunden vorzeitig beendet und die Abschläge vollständig zurückverlangt werden könnten. Dies ist zwar nur die vorläufige Rechtsansicht der vzbv. Allerdings hat der Verband schon so manches verbraucherfreundliche Urteil erstritten und erhebt Vorwürfe nach den bisherigen Erfahrungen, nicht nur, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Sache dürfte also eine gewisse juristische Substanz haben.
Deshalb prüft der vzbv auch die vorerwähnte Sammelklage und bittet betroffene Verbraucher der o.g. Lieferanten, sich bei der vzbv zu melden. Dies muss bis zum 15.09.2023 geschehen. Anmelden kann man sich dann unter
https://www.sammelklagen.de/primaholding
Die gesamte Pressinformation ist unter PresseInfo (hier klicken) der vzbv zu lesen.
Mein Tipp: investieren Sie die Zeit und melden sich beim vzbv in dem Falle, dass Sie betroffener Kunde sind. Es lohnt sich. Im ungünstigsten Fall investieren Sie 5 bis 10 Minuten Zeit vergeblich. Im günstigen Fall, nämlich dem positiven Verfahrensausgang, haben Sie die Chance auf Rückerstattung Ihrer Abschlagszahlungen.
Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich 😉
Ihr Ralf Beckmann
Das Beispiel-Foto ist ein Screenshot aus der Mitteilung des vzbv zur oben erwähnten Sammelklage vom 22.08.2023