Schlagwort: Empfehlung

Lawblog.de stellt den „Anklägern“ von Lindemann ein Armutszeugnis zum Verständnis vom Rechtsstaat aus

Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen vom Lawblog.de nur einfach herzlich zustimmen. Was manche Journalisten für ein Verständnis von unserer Justiz haben, spottet jeder Beschreibung.

Deshalb, warum Gutes wiederholen und umschreiben, wenn es bereits sehr gut ist?

Hier also der Link zum Artikel auf Lawblog.de. Ich empfehle ausdrücklich den Artikel vollständig zu lesen, wenn Sie zu denjenigen gehören wollen, die nicht einfach blindlings dem Getöse der Presse folgen wollen, sondern insbesondere in Strafverfahren den Grundsatz „in dubio pro reo“ favorisieren.

Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ von Lawblog.de.

Und nun zum Schluss doch kurz meine Meinung: Und wenn jemand wegen Zweifeln an seiner Schuld tatsächlich freigesprochen wurde, gehört es sich seitens der Presse nicht, immer wieder nachzutreten und den Eindruck zu erwecken, da könnte ja doch ein Straftäter ungestraft herumlaufen! Genauso kann man nämlich mutmaßen, dass im Falle der Verurteilung ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt. Mal darüber nachgedacht? Einfach akzeptieren, dass „der Drops gelutscht ist“ und nicht weiter nachsetzen. Da ist dann nämlich niemand mehr an der Wahrheit, der Information der Öffentlichkeit oder sonstigen moralisch hochtrabenden Zielen interessiert, sondern nur noch an Klicks und dem Geldverdienen!

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihr

Ralf Beckmann

Der oben zu sehende Screenshot wurde am 31.08.2023 von der Seite Lawblog.de und deren Artikel „Das Armutszeugnis ist euer Verständnis vom Rechtsstaat“ erstellt.

Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr

Ich persönlich bin mit meinem Rad zwar zu 90 Prozent auf Forst- und sonstigen, unbefestigten Wegen unterwegs. Aber die Teilnahme am Straßenverkehr lässt sich nicht immer vermeiden. Da sollte man die Regeln als Radfahrer im Straßenverkehr zu Beginn der Saison nochmals durchgehen.

Aber warum einen guten Beitrag, kurz, knapp und informativ verschlimmbessern? Kommt nicht infrage. Deshalb am Ende gleich der Link zu einem informativen Artikel des ADAC zu dem Thema. Dort kann man sich einen schnellen Überblick verschaffen.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ralf Beckmann

P.S. Hier geht es zum Artikel des ADAC. Und falls der Artikel später einmal gelöscht werden sollte, hier eine komprimierte Zusammenfassung!

Dürfen Kinder immer auf dem Gehweg radeln?

Nein, ab zehn Jahren dürfen sie nicht mehr auf dem Gehweg fahren.

Darf man als Radfahrer an einer roten Ampel rechts an haltenden Fahrzeugen nach vorn durchfahren/schlängeln?

Ja, aber nur, wenn ausreichend Platz dafür vorhanden ist.

Haben Rotlichtverstöße für Radfahrer Folgen?

Ja! Hier kann es sogar Einträge im Flensburger Register, also Punkte in Flensburg geben. Zurzeit können Sie 60 Euro und einen Punkt veranschlagen. Haben Sie Dritte gefährdet oder war die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird es noch teurer.

Ist nebeneinander fahren für Radfahrer verboten?

Nein. Sie dürfen nebeneinander fahren. Aber, durch das nebeneinander Fahren dürfen Sie nicht den Verkehr behindern. Dann muss hintereinander gefahren werden.

Darf man entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fahren?

Nein. Nur, wenn die Einbahnstraße durch Zusatzzeichen das Fahren für Radfahrer in die Gegenrichtung erlaubt.

Ist Fahrradfahren mit Promille erlaubt?

Jein. Es ist fast wie beim Autofahren. Fahren ab 0,3 Promille kann auch strafbar sein, wenn Sie Ausfallerscheinungen haben, beispielsweise Schlagenlinie fahren. Wenn Sie das tun, werden Sie es selbst aber meist nicht bemerken. Also Vorsicht! Absolut fahruntüchtig sind Radfahrer ab 1,6 Promille. Dann kann eine sog. MPU (= medizinisch psychologisch Untersuchung) angeordnet werden. Wenn Sie da durchfallen, kann auch die Fahrerlaubnis für das Kfz entzogen werden.

Müssen Fahrradfahrer/Radler unbedingt rechts fahren?

Ja, denn auch für sie gilt das Rechtsfahrgebot. Dies gilt nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen.

Handy-Verbot für Radfahrer während der Fahrt?

Aber sicher! Das Benutzen elektronischer Geräte ist generell während der Fahrt verboten, wenn sie in der Hand gehalten werden und wenn der Fahrer dadurch abgelenkt werden könnte. Hier droht ein Bußgeld, wenn Sie erwischt werden.

Wenn keine eigenen Ampeln für Radfahrer vorhanden sind, gelten dann die Ampeln für Fußgänger?

Nein, seit ein paar Jahren müssen sich Radfahrer auch auf dem Radweg an die Ampeln für den Fahrverkehr (PKW, LKW und Motorräder) halten.

Ist ein Radweg da, muss er auch benutzt werden?

Nein. Nur, wenn Schilder eine Benutzungspflicht vorschreiben. Ist der Radweg aber z.B. in einem sehr schlechten Zustand, dürfen Fahrradfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, jedoch nicht auf den Gehweg.

Darf der Radweg auf der linken Straßenseite benutzt werden oder nicht?

Nein, grundsätzlich müssen Sie auf der rechten Seite fahren, wenn auf beiden Straßenseiten Fahrradwege angelegt sind. Aber ein Zusatzzeichen kann das Fahren auf dem Radweg der linken Straßenseite freigeben. Dann dürfen Sie dort fahren.

Dürfen Rennradfahrer immer auf der Fahrbahn fahren, also den Radweg unbeachtet lassen?

Nein, für Rennradfahrer gelten die gleichen Regeln wie für alle Fahrradfahrer. Sonderrechte gibt es also nicht!

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradregeln-rechtsirrtuemer/?utm_source=adac_newsletter&utm_medium=newsletter&utm_campaign=kor_redaktion

Danke für das Foto an Dovile Ramoskaite auf Unsplash

https://unsplash.com/de/fotos/x8rDSFN2DpY

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