Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Sie finden, das Gericht hat sich nicht mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt? Dann sollten Sie dieses Urteil kennen!

Das kommt immer wieder vor. Sie argumentieren und wenn Sie das Urteil des Gerichts lesen, denken Sie, dass das Gericht Sie überhaupt nicht gehört hat. Oder, in einem Verfahren vor dem Amtsgericht wird das sog. vereinfachte Verfahren gem. §495a ZPO angeordnet. D.h., dass das Gericht nunmehr nach billigem Ermessen urteilen kann. Aber eben nicht ohne mündliche Verhandlung, wenn eine Partei dies ausdrücklich beantragt, s. § 495a Satz 2 ZPO. Einen solchen Antrag zu übergehen, verletzt nämlich das Recht auf rechtliches Gehör, welches laut dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 103 Abs. 1 GG grundrechtsgleich geschützt ist; s. Urteil des BVerfG vom 01.07.2020 hier.

Deshalb mein Rat: wenn Sie den Eindruck haben, dass Tatsachen, die für Sie wichtig waren, nicht berücksichtigt wurden oder man Ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, sofern überraschende Wendungen eintreten, sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten, ob zunächst ein Rechtsmittel u.a. mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgversprechend ist. Derartige Einwände werden meiner Erfahrung nach viel zu selten vorgebracht, obwohl sie sicher häufiger, als man denkt, vorliegen. Und derartige Einwände sind, wie das Urteil des BVerfG zeigt, ein scharfes Schwert. Denn die überwiegende Anzahl von Verfassungsbeschwerden werden gar nicht erst zugelassen oder zurückgewiesen. Das Aufzeigen von eklatanten Fehlern im Prozessrecht aber, haben eine gute Aussicht auf Erfolg, wie das oben zitierte Urteil zeigt.

Aber, einfach durchstarten und direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen, geht nur in wenigen Ausnahmen. Zunächst müssen Sie sich durch die möglichen Instanzen kämpfen. Sie müssen also schon eine gewisse Portion Durchhaltewillen zeigen und Vertrauen in Ihre Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt haben.

Bleiben Sie mir gewogen!

Ralf Beckmann – 11.06.2024

Bundesverfassungsgericht und richterliche Unabhängigkeit – Nimmt das Bemühen um den Anschein von Unabhängigkeit und Neutralität ab? Ist es überhaupt noch vorhanden?

Ich habe in letzter Zeit so meine „Schwierigkeiten“ mit den Artikeln von Boris Reitschuster auf seinem Nachrichtenblog „Reitschuster.de„. Mir ist es oftmals zu „laut“ und vor allem wird meiner Meinung nach nicht mehr streng genug zwischen Meinung und Berichterstattung unterschieden.

Aber mit dem heute gefundenen Artikel zu einem erneuten Essen der Verfassungsrichter mit Mitgliedern der Regierung, trifft er einfach ins Schwarze.

Screenshot vom 09.11.2023 der Seite reitschuster.de:
Hier geht es zum vollständigen Artikel auf der Seite von Boris Reitschuster.

Was sagt ein unvoreingenommener Bürger ohne juristische Kenntnisse dazu? Schnell mal ein Arbeitsessen kurz vor der Urteilsverkündung mit dem Beklagten? Sagen Sie: „Na klar, auch Richter haben Privatleben und dürfen sich mit Politikern treffen.“?

Natürlich könnte man es auch so sehen, aber Sie treffen sich eben nicht privat und als normale Menschen, sondern in Ihrer Eigenschaft als Verfassungsrichter und als Regierungsvertreter. Und wenn das alles so harmlos ist, weshalb findet es dann nach dem Willen der Beteiligten möglichst „geheim“ statt?

Ich persönlich habe viel Sympathie und Verständnis für die Rechtspflege und auch die Richterschaft. Ich habe aber aus leidvoller Erfahrung gelernt, dass Richter oder Staatsanwälte auch nur Menschen sind. Und zwar mit allen Unzulänglichkeiten und Fehlern. Deshalb muss derartiges Verhalten meiner Meinung nach im Keim unterbunden werden. Der Bundeskanzler oder die Kanzlerin kann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „besuchen“, wenn ein neuer Saal eingeweiht oder ein Denkmal vor dem Gebäude enthüllt wird. Nicht jedoch aus Anlass einer anstehenden Entscheidung und nur „zum Erfahrungsaustausch.“ Von welchen Erfahrungen sollte ein Bundeskanzler einem Richter des BVerfG berichten und warum? Damit dieser „Verständnis“ für die Entscheidungen der Politik aufbringt? Und das, obwohl der heutige Präsident des BVerfG selbst mehr oder weniger Politiker war? Und selbst, wenn dies nötig war und ist. Warum darf die andere Partei im Rahmen der Waffengleichheit dann nicht auch im Rahmen eines Kurzurlaubs auf den Seychellen den Richtern und Richterinnen des Verfassungsgerichts von den Sorgen und Nöten berichten, die ihn oder sie zur Klage genötigt hat?
Sie merken, es wird sarkastisch. Aber allein, dass dieser Vorgang Sarkasmus ermöglicht, zeigt, dass da etwas nicht stimmt im Staate Dänemark. Oder eben im Staate Bundesrepublik Deutschland.

Ich habe gelernt, dass derartige Motive und Tatsachen, die eigentlich schriftliche Argumente in Schriftsätzen sein sollten, bestenfalls im Gerichtssaal in der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden können und nicht bei gemütlichen Arbeitsessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der gegnerischen Partei!

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich.

Ralf Beckmann

Vielen Dank für das Beispielfoto an Markus Spiske auf Unsplash.com
https://unsplash.com/de/fotos/5ofD_71Qano

Bundesverfassungsgericht stoppt das „Heizungsgesetz“

Das Bundesverfassungsgericht teilt in einer Pressemitteilung vom 05.07.2023 mit – Zitat:

Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

Weiter heißt es in dem Beschluss vom 5. Juli 2023 – Az.: 2 BvE 4/23 – Zitat:

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt.“

Meinung

Das Rechtswesen funktioniert nicht immer. Aber zum Glück oftmals bei wichtigen, die gesamte Bevölkerung angehenden Fragen. Andererseits hätte ich mir diesen Mut auch von Abgeordneten, die nun laut klatschen, bei der einen oder anderen „Corona-Maßnahme“ gewünscht.

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich!

Ralf Beckmann

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