Das Oberlandesgericht Karlsruhe (kurz OLG) hat anders entschieden.1) Ein in erster Instanz verurteilter Kraftfahrer, dessen Beifahrer auf seinem Smartphone eine  Blitzer-App aktiv genutzt hatte, legte beim OLG Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein und verlor!

 Was war genau passiert? Ein Kfz-Fahrer war von der Polizei angehalten worden, weil er auffällig fuhr. Bei der Kontrolle schob er  das in der Mittelkonsole liegende Smartphone seiner Beifahrerin auffällig zu dieser herüber. Die Kontrolle ergab dann, dass seine Beifahrerin eine sog. „Blitzer-App“ auf Ihrem Smartphone aktiv nutzte, diese also gerade in Betrieb war. Gegen das dann folgende Bußgeld setzte sich der betroffene PKW-Fahrer zur Wehr. Die Verurteilung des Amtsgerichts zu einem Bußgeld von 100 Euro nahm er nicht hin und ließ das Urteil mit der Rechtsbeschwerde beim OLG Karlsruhe überprüfen. Doch auch dieses ließ die Verurteilung zu einer Geldbuße unangetastet. Es führte in seinem Urteil aus:

„Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.“1)

Andere Medien erwecken den Eindruck, dass allein das geöffnete Vorhalten der Blitzer-App durch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin der entscheidende Knackpunkt sei. Aus dem Zitat des OLG jedoch wird deutlich, dass das OLG sein Augenmerk darauf legt, dass der Fahrer sich die Warnfunktion der App zunutze macht.

Deshalb meine ich, dass die Nutzung durch einen auf der Rückbank sitzenden Beifahrer zumindest dann unschädlich für den Fahrer sein müsste, wenn bspw. der Ton des Smartphones auf „stumm“ geschaltet wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fahrer nicht durch den üblichen Warnton, den eine Blitzer-App abgibt, die App also nicht nutzt. Aber auch bei ausgeschaltetem Ton des Smartphones ist man vor dem Zugriff der Polizeibeamten und einem Bußgeld nicht zu 100 % sicher. Denn der auf der Rückbank sitzende Beifahrer könnte nach der „stummen Warnung“ auf seinem Smartphone den Fahrer immer noch persönlich vor dem Blitzer warnen.

Also, am besten fahren Sie der Situation angemessen und nicht schneller, als dies zulässig ist. Denn glauben Sie mir aus persönlicher Erfahrung mit mehr als 1 Million Kilometer im PKW, es ist unendlich schwer, sich im deutschen, dichten Straßenverkehr durch überhöhte Geschwindigkeit einen echten Zeitvorteil zu erarbeiten! Dafür, dass Sie vielleicht 30 Sekunden oder 1 Minute früher ankommen, wenn Sie 10 Kilometer durch eine deutsche Stadt fahren, geben Sie 30, 50 oder 70 Euro bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h? Gehen Sie lieber dafür lecker Essen oder nehmen das Geld für die Anzahlung zu einer vernünftigen Rechtsschutzversicherung, die Ihnen bei wirklich wichtigen, juristischen Problemen dann hilft!!

Bleiben Sie mir gewogen und vertragen Sie sich 😉

Ihr Ralf Beckmann

1) = https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Geldbusse+auch+bei+Nutzung+einer+_Blitzer-App_+durch+eine+Beifahrerin/?LISTPAGE=7373457